BUND-Landesverband Schleswig-Holstein e.V.

Das BYPAD-Verfahren: Wo steht der Radverkehr in Schleswig-Holstein?

21. Januar 2020

BYPAD steht für Bicycle Policy Audit (übersetzt: „Überprüfung der Fahrradförderung“). Das standardisierte Verfahren hilft, die eigene Radverkehrspolitik zu bewerten. Es wird zurzeit genutzt, um die Radstrategie für Schleswig-Holstein zu entwickeln. Ein Zwischenbericht.

Die Bewertung des momentanen Zustands des Radverkehrs in Schleswig-Holstein mit Hilfe eines Fragebogens. Foto: Kirsten Kock

Im aktuellen Koalitionsvertrag der Jamaika-Koalition war die Erstellung einer Radstrategie beschlossen worden. Hierzu war allerdings wichtig, den aktuellen Zustand des Radverkehrs in Schleswig-Holstein zu erfassen. Genutzt wurde zu diesem Zweck das BYPAD-Verfahren.

Erfassen des Status Quo

Zu Beginn einigten sich alle Akteure auf die gemeinsame Beantwortung eines Fragebogens. Das Ergebnis war ernüchternd: Schleswig-Holstein steht beim Thema Radverkehr nicht gut da. Das Land muss dringend größere Schritte für eine klimafreundliche Mobilität unternehmen. Ziel des BYPAD-Verfahrens für das Land war, in einem intensiven Dialog mit den maßgeblichen Akteuren, eine Vorauswahl der Themen für die spätere Radstrategie zu diskutieren und erste Maßnahmen vorzuschlagen. Beteiligt an diesem Prozess waren ca. 25 Personen: Verbände, Ministerien und die Politik.

Im zweiten Schritt ging es darum, Ziele und Maßnahmen zu entwickeln. Daraus konnte ein Aktionsplan erstellt werden. Der BUND war an dem Gesamtprozess beteiligt. Auf der "Fachtagung Radverkehr" im Dezember 2019 wurden dann die Ergebnisse ca. 140 Fahrradexpert*innen und Interessierten vorgestellt. Der genutzte BYPAD-Prozess wurde im Verfahren als Innovation bewertet, denn bislang gab es keine Fahrradpolitik, sondern lediglich Radwegsanierungen.

Das Fazit und Mitmachen

Auch wenn viele BUND-Forderungen und Vorschläge noch nicht umgesetzt werden, haben Umweltverbände wie der BUND die Radverkehrspolitik in Schleswig-Holstein weit vorangebracht. Auch im Zuge des BYPAD-Verfahrens wurden Vorschläge des BUND Schleswig-Holstein aufgegriffen und diskutiert. Es zeigt sich, dass es einer guten Zusammenarbeit auf Landesebene zu verdanken ist, dass Schleswig-Holstein in der Radverkehrspolitik weiter am Ruder bleibt.

Auch der BUND bleibt am Thema dran. Für die weiteren Ziele, wie z.B. für ein Mobilitätswendegesetz, brauchen wir immer wieder den Einsatz von aktiven und engagierten Menschen, die uns dabei unterstützen, Schleswig-Holstein klimaschützender, umweltfreundlicher und gerechter für Bürger*innen zu gestalten.

Kontakt und Fragen:
Kirsten Kock, Mobilitätsreferentin: kirsten.kock(at)bund-sh.de

 

Hintergrundinformationen zum BYPAD-Verfahren

Die Akteure des Verfahrens einigten sich in den 7 Handlungsfeldern auf folgende konkrete Maßnahmen. Sie sollen in der Radstrategie weiter konkretisiert werden:

Handlungsfeld 1 (Strategie und Konzeption)

  • Entwicklung einer Radverkehrsstrategie mit Bewertung der BYPAD-Ergebnisse in rechtlicher, finanzieller und politischer Hinsicht unter Beteiligung der Fachressorts und der BYPAD-Gruppe sowie Erstellen eines Aktionsplans Radverkehr 2030
  • Weiterentwicklung des Landesweiten Radverkehrsnetzes (LRVN), (Standards, Strukturen, Unterhaltung und Pflege)
  • Zielgruppenorientierte Radverkehrsförderung, z.B. für Schulen, betriebliches Mobilitätsmanagement
  • Verankerung des Radverkehrs in der Landes-, Regional- und Kommunalplanung (auch in Bauleitplanung und Baurecht (LEP, LNVP, Radschnellwege als Entwicklungsachse)
  • Wiedereinrichtung des landesweiten Fahrradforums zur Begleitung der Umsetzung der BYPAD –Maßnahmen und Erstellung der Radstrategie

Handlungsfeld 2 (Infrastruktur)

  • Aktionen zum Ausbau der Radinfrastruktur, z.B. neue Fahrradförderprogramme
  • Vereinbarung übergreifender Qualitätsstandards und unter Ausschöpfung des rechtlichen Rahmens, z.B. für Radschnellwege
  • Förderung einer Baulastträger-übergreifenden Zusammenarbeit, z.B. Weiterentwicklung der kommunalen Planung

Handlungsfeld 3 (Radtourismus)

  • Entwicklung und Umsetzung von touristischen Premiumradrouten
  • Optimierung der landesweiten Radwegweisung

Handlungsfeld 4 (Multimodalität und Verknüpfung aller Verkehrsmittel)

  • Förderung innovativer Ansätze zur Multimodalität, z.B. Fahrradhäuschen, Mobilitätsstationen
  • Ausbau B&R-Angebot mit Ausdehnung auf Bushaltestellen
  • Ertüchtigung der „letzten“ Meile, Förderung der Fuß- und Radverbindungen zum ÖV, ggf. auch als Bestandteil der Ortsentwicklung

Handlungsfeld 5 (Verkehrssicherheit)

  • Flächendeckende Überprüfung der Wegeinfrastruktur unter dem Aspekt der Verkehrssicherheit
  • Ausweitung öffentlichkeitswirksamer Aktionen und Kampagnen zur Prävention und Rücksichtnahme
  • Förderung von Einzelaktionen

Handlungsfeld 6 (Strukturen, Kommunikation und Kooperationen)

  • Übernahme einer Vorbildfunktion durch die Landesregierung
  • Bewerbung der Radnutzung
  • Durchführen öffentlichkeitswirksamer Aktivitäten zum Radverkehr
  • Stärkung und Weiterentwicklung der RAD.SH

Handlungsfeld 7 (Landesweites Datenmanagement und Digitalisierung)

Aufbau eines modernen Verwaltungssystems, umfassende Digitalisierung und Aufbau eines Landes-Radportals für Alltag und Tourismus

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