BUND-Landesverband Schleswig-Holstein e.V.

Fortschreibung des Landesentwicklungsplans 2019 - eine Ohrfeige für den Naturschutz

15. Juni 2019 | Nachhaltigkeit, Naturschutz, Lebensräume, Landespolitik, Stadtnatur, Stellungnahme, Suffizienz

Der Landesentwicklungsplan (LEP) stellt das zentrale Instrument der Raumordnung in Schleswig-Holstein dar. Der LEP soll einen Rahmen setzen, der die zukunftsfähige räumliche Entwicklung des gesamten Landes einschließlich des Küstenmeers und der inneren Gewässer festlegt. Dieser geschriebene Anspruch an die eigene Bedeutung wird nach Ansicht des BUND grundlegend verfehlt.

Bagger auf grüner Wiese Das Bauen auf grüner Wiese führt zum Verlust von Lebensräumen und fruchtbaren Böden. Leider ist es immer noch üblich, immer mehr in die Fläche zu expandieren.

Im Jahr 2010 wurde die räumliche Entwicklung des Landes Schleswig-Holstein bis zum Jahr 2025 festgelegt. Da innerhalb kürzester Zeit die vorgegebenen Grenzen des erlaubten Wachstums erreicht und sogar überschritten wurden, wurde kurzerhand der LEP entgegen seiner eigentlichen Bestimmung – dem Schützen und Schaffen eines zukunftsfähigen, sozialen und lebenswerten Landes Schleswig-Holstein – fortgeschrieben, abgeschwächt und verwässert. Der nun vorliegende Entwurf zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplans hat mit zukunftsfähigen und nachhaltigen Ansätzen wenig zu tun.

 

Die Verschlechterungen im LEP

Wie bereits sein Vorgänger, ist auch dieser LEP gespickt mit einer Vielzahl an Zugeständnissen an Interessensgruppen, deren Vorhaben starke und schädliche Einwirkungen auf die Natur mit sich bringen werden. So wurde der LEP aus dem Jahr 2010 deshalb vor seinem eigentlichen Zeitpunkt (geplant 2025) fortgeschrieben, weil bestimmte Gemeinden die ihnen vorgeschriebene Höchstgrenze für Bauvorhaben weit vor der Zeit ausgeschöpft hatten. Eine lobbyorientierte Politik ließ sich dazu bewegen, den LEP an die Wünsche der am lautesten schreienden Interessensgruppen anzupassen. In der jetzigen Fortschreibung des LEP sind die Obergrenzen für Bauvorhaben rücksichtslos erhöht worden - zur Belohnung gerade derjenigen Gemeinden, die sich von Anfang an nicht um Nachhaltigkeit bemüht hatten.

Verbindliche Strategien zum Erreichen klimapolitischer Ziele fehlen völlig. Zudem fällt auf, dass im Entwurf zur Fortschreibung des LEPs in den Bereichen des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes im überwiegenden Fall unverbindliche Grundsätze anstatt verbindlicher Ziele formuliert werden, während in ökonomischen Zusammenhängen vorwiegend verbindliche Ziele geschrieben stehen.

Doch nicht nur das. Im Umweltbericht zum LEP werden zudem die Auswirkungen der angestrebten Vorhaben auf Natur und Umwelt eingeschätzt und bewertet. Der Umweltbericht kann als Instrument dienen, ehrlich und schonungslos die voraussichtlichen schädlichen Konsequenzen zu benennen, die der LEP für Schleswig-Holsteins Bürger*innen und Natur mit sich bringen wird. Doch hier versagt die eigens dafür geschriebene Kontrollinstanz völlig, benennt Einflüsse nicht oder kaum und macht sich selbst zu einer weiteren Feigenblattstrategie ohne Aussagekraft.

Die Stellungnahme

Mit der Unterstützung einer Vielzahl engagierter Ehrenamtlicher, die Zeit, Herzblut und eine Menge Schreibarbeit einbrachten, konnte der BUND Schleswig-Holstein eine beinah 70 Seiten lange Stellungnahme einreichen, mit der klaren Forderung, die festgeschriebenen Vorhaben gründlich zu überarbeiten und den berechtigten Forderungen nach Schutz von Klima und Biodiversität anzupassen. Ein großer Dank geht an alle Freiwilligen, die die Arbeit des BUND Schleswig-Holstein immer wieder unterstützen und dadurch die Sichtbarkeit des Landesverbandes in Öffentlichkeit und Politik erhöhen.

Der BUND fordert eine grundlegende Überarbeitung des Entwurfs zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplans. Bürger*innen haben ein Recht auf intakte Natur. Dieses Recht wird durch den fortgeschriebenen LEP verwehrt. Die gesamte Stellungnahme des BUND Schleswig-Holstein steht zum Herunterladen zur Verfügung:

Stellungnahme zum LEP

 

Zentrale Forderungen

Als zentrale Anliegen fordert der BUND Schleswig-Holstein die Landesregierung Schleswig-Holstein auf, im Entwurf zur Fortschreibung des LEPs:

  • Verbindliche Ziele sowie Kontrollmaßnahmen festzulegen, die den Flächenverbrauch bis zum Jahr 2030 auf 1,3 Hektar pro Tag und bis zum Jahr 2050 auf einen Flächenverbrauch von Nettonull begrenzen
  • Die Stichtagsregelung zur wohnbaulichen Entwicklung bei dem ursprünglichen Datum 31.12.2009 zu belassen
  • Verbindliche Strategien für das Land Schleswig-Holstein zur konsequenten Einhaltung der klimapolitischen Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens festzusetzen
  • Die Erhaltung einer intakten Natur und Umwelt als grundlegendes Bürger*innenrecht prioritär zu behandeln und als verbindliche Ziele im Entwurf zur Fortschreibung des LEPs zu formulieren 

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