Flüssiggas-Frachter im Hafen von Rotterdam. Foto: Kees Torn/ Flickr
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Nachdem die Baggerarbeiten für die Anlegestelle des geplanten Flüssiggas-Terminals in Brunsbüttels eine Woche lang ruhten, hat heute das Bundesverwaltungsgericht das Eilverfahren gegen die Bauarbeiten abgelehnt, zunächst ohne eine Begründung vorzulegen. Mit dem Eilverfahren ging die Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V. (BI) in Kooperation mit dem Bund für Umwelt und Naturschutz, Landesverband Schleswig-Holstein e.V. (BUND SH) gegen die Baggerarbeiten am so genannten West Jetty in Brunsbüttel vor.
Über das West Jetty soll Flüssiggas (Liquefied Natural Gas LNG) angeliefert werden. Zurzeit läuft dieser LNG-Import in Brunsbüttel über ein schwimmendes Regasifizierungs-Schiff.
Durch die Ausbaggerung der Liegewanne am geplanten Anleger sehen die BI und der BUND SH Standsicherheit der Deiche gefährdet. „Es liegen weiterhin weder konkrete Angaben zum Abstand vom Deichfuß zur Kante der Liegewanne vor, noch sind Zustand und Aufbau von Deich und Deichfuß bekannt. Die Standsicherheit des Deiches wird ohne Beleg einfach behauptet“, erklärt Dr. Reinhard Knof, Vorsitzender der BI. „Der Deich schützt nicht nur die Menschen in Brunsbüttel und Umgebung, sondern auch Chemieanlagen und das abgeschaltete Atomkraftwerk.“
Zudem behaupten Genehmigungsbehörde und Hafenbetreiberin seit 2022, Errichtung und der Betrieb des LNG-Terminals hätten eine besondere Eilbedürftigkeit. „Nach über vier Jahren ist das nicht mehr glaubwürdig. Der Betrieb des schwimmenden Flüssiggas-Terminals ist zudem bis 2027 gesichert“, ergänzt BUND-SH-Geschäftsführer Ole Eggers.
Die Umweltverbände lehnen den Bau von Anlagen für den Import von LNG grundsätzlich ab, weil bei der Gewinnung von Erdgas ganze Landschaften zerstört werden und sein Verbrauch die Umsetzung der Energiewende verzögert.
Außerdem wollen die Umweltverbände verhindern, dass noch mehr ausgebaggerter Elbschlick in die Nordsee vor Helgoland verbracht wird und damit die Wattenmeer-Nationalparke gefährdet. Belastbare Zahlen zur Schadstoff-Belastung des Baggerguts ist die Genehmigungsbehörde, das Amt für Planfeststellung Verkehr, bisher schuldig geblieben.
Kontakt für weitere Informationen
Ole Eggers
Landesgeschäftsführer BUND SH
0178 635 07 19
ole.eggers(at)bund-sh.de
Reinhard Knof
Sprecher BI gegen CO2-Endlager
0162 138 92 23
reinhard@knof.com