Betretungsrecht als Chance sehen

17. Dezember 2015 | Naturschutz

Anlässlich der Unterschriftenübergabe des Landesjagdverbandes an Ministerpräsident Torsten Albig spricht sich der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Schleswig-Holstein erneut für mehr Gelassenheit und Sachlichkeit in der Debatte um das Betretungsrecht auf Bracheflächen aus.

„Das freie Landschaftserleben ist in Gesamtdeutschland ein Grundrecht der Bürger – nur in Schleswig-Holstein nicht. Schon als das Betretungsrecht im Wald ausgeweitet werden sollte unkten Jäger und Forstleute, dass dies zu katastrophalen Auswirkungen für die Wildtiere führen würde. Bewahrheitet hat sich davon nichts. Auch jetzt kolportiert der Jagdverband und der Bauernverband wieder nur wilde Behauptungen, konkrete Fallbeispiele Fehlanzeige“, erklärt Ole Eggers, BUND-Landesgeschäftsführer. „Die Möglichkeit in der freien Landschaft abseits von Wegen zu gehen, hilft den Menschen die Natur erfahrbar zu machen. Solange man dabei kein Eigentum zerstört und empfindliche Schutzgebiete stört, trägt das langfristig zum Schutz der Natur bei: Nur was man kennt, will man schützen. Das Betretungsrecht ist also eine echte Chance, keine Gefahr“, so Eggers weiter.

„In fast allen Bundesländern gibt es seit vielen Jahrzehnten ein Betretungsrecht, wie es auch im Bundesnaturschutzgesetz festgeschrieben ist. Gerade in Bayern ist dieses Recht sogar besonders weitreichend. Es ist gelebtes Recht auf Heimat und Landschaftserleben, egal ob ich nun Grundbesitzer bin oder nicht. Probleme sind in Bayern oder etwa in Niedersachen unserem Wissen nach nicht bekannt. Als wir uns dort nach konkreten Fallbeispielen erkundigt haben, haben die Kollegen die Frage nicht mal verstanden. Dem Rest der Republik erscheint die Vorstellung, dass ein allgemeines Betretungsrecht gefährlich sein könnte, völlig abwegig und absurd“, erläutert Tobias Langguth, Referent für Naturschutz beim BUND Schleswig-Holstein. „Wir schlagen dem Gesetzgeber deshalb vor, für die laufende Novelle die weitergehende Formulierung aus dem Bayerischen Naturschutzgesetz zu übernehmen“, sagt Langguth abschließend.

Pressekontakt:

Ole Eggers, Diplom-Biologe, Landesgeschäftsführer BUND Schleswig-Holstein
Telefon: 0431/66060-60, E-Mail: ole.eggers(at)bund-sh.de

Tobias Langguth, Diplom-Biologe, Referent für Naturschutz BUND Schleswig-Holstein
Mobil: 0170/43 62 360, E-Mail: tobias.langguth(at)bund-sh.de 

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