BUND-Landesverband Schleswig-Holstein e.V.

BUND SH: Schuld an der Kostensteigerung der A20 ist allein verfehlte Verkehrspolitik

20. Januar 2021 | Flächenverbrauch, Klimawandel, Landespolitik, Mobilität

Das Gutachten des Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) in Niedersachen zum Bau der A20 sagt unter anderem allein für die Streckenabschnitte in diesem Bundesland und für den geplanten Elbtunnel bei Glückstadt mindestens eine Verdopplung der Baukosten voraus.

Klimaschädliche Abgase  (Paulina101 / Pixabay)

Weiterhin weist die Studie auf die verheerende Klimabilanz dieser Autobahn unter anderem durch die Vernichtung von Mooren und die resultierenden Folgeverkehre hin. Die Reaktion von schleswig-holsteinischen Politikern darauf ist eine durchsichtige Polemik, indem versucht wird, die Schuld einer verfehlten Verkehrspolitik nun absurderweise bei den Umweltverbänden zu suchen.

„Wenn das Einlegen von Rechtsmitteln durch Minister Buchholz als zynisch bezeichnet wird, deutet dies auf ein gestörtes rechtsstaatliches Verständnis hin“, so Ole Eggers, Geschäftsführer des BUND Schleswig-Holstein, „durch ihre Schuldzuweisungen versuchen er und einige weitere rückwärtsgewandte Politiker sich einer fachlichen Auseinandersetzung zu entziehen, da sie keine überzeugenden Argumente gegen die klimapolitischen und volkswirtschaftlichen Aussagen des Gutachtens vorweisen können.“

Der BUND SH hat die Behörden in seinen Stellungnahmen zur A20 immer wieder auf massive Versäumnisse in den Planungen und die Missachtung naturschutz- und wasserrechtlicher Rechtsvorschriften hingewiesen. Da diese Hinweise regelmäßig keine Berücksichtigung fanden, wurde nach reiflicher Überlegung zusammen mit dem NABU der Weg vor die Gerichte gesucht. Die Verfahren wurden bisher durchgängig gewonnen. Das oberste Verwaltungsgericht formulierte in einem seiner Urteile: Die Planungen „bleiben in Systematik und Tiefe hinter den rechtlichen Ansprüchen zurück“ (BVerwG vom 17. Nov. 2018). „Sich über Urteile von Bundesgerichten zu beschweren, zeigt ein unfassbares Rechtsverständnis auf. Als würde man sich über ein Strafmandat beschweren, wenn man bei Rot über die Ampel fährt“, so Eggers weiter.

Statt auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu pochen, würden einige Politiker nun gern das Verbandsklagerecht einschränken. Das Recht, das die Umweltverbände zu Anwälten von Umwelt und Natur macht. Das ist den Verfechtern der A20, der Autobahn mit den bundesweit schlimmsten ökologischen Auswirkungen (Umweltbundesamt, 2017), natürlich ein Dorn im Auge. Dass die zivilgesellschaftliche Beteiligung jedoch ein demokratisches Grundrecht unserer bürgerlichen Gesellschaft und eine rechtliche Norm ist, scheint nicht allen geläufig. Das Beteiligungsrecht der Umweltverbände bei Vorhaben mit erheblichen Umweltauswirkungen, wie dem Autobahnbau, leitet sich schon seit 2001 aus der sogenannten „Aarhus-Konvention“ ab. Dieser völkerrechtliche Vertrag gilt für 47 Staaten und wurde von allen EU-Mitgliedern ratifiziert.

„Wir nehmen die Werbung für ein grenzenloses Wachstum von Wirtschaftsverbänden und den ihnen verbundenen Politiker*innen als ihr legitimes, demokratisches Recht hin, auch wenn die Konsequenzen klimapolitisch eine Katastrophe darstellen und die Biodiversität dermaßen gefährden, dass die UNO einen Massenexodus befürchtet. In einer Demokratie sollten jedoch auch Klima- sowie Umwelt- und Naturschutz und nicht zuletzt Gerichtsurteile zur Kenntnis genommen, respektiert und umgesetzt werden“, so Eggers abschließend.

Pressekontakt:
Ole Eggers, Geschäftsführer , BUND-Schleswig-Holstein

ole.eggers(at)bund-sh.de, 0178 63 50 719

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