Die Richter des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig hatten am 6. November 2013 der Klage der beiden Naturschutzverbände stattgegeben. BUND und NABU hatten im Vorfeld die ungenügende Planungsgrundlage der A 20 im Bauabschnitt Segeberg rechtlich angegriffen.
Nach Informationen der Naturschutzverbände stehen bei den derzeitigen Planungsaktivitäten des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr (LBV) vor allem die Fledermäuse im Fokus. Dabei ist beim LBV offensichtlich weitgehend aus dem Blick geraten, dass das Urteil auch wesentliche Aussagen zur Notwendigkeit einer ergebnisoffenen Alternativenprüfung wegen der erheblichen Beeinträchtigung eines FFH-Gebietes mit prioritären Lebensraumtypen trifft. Lässt sich nämlich das Vorhaben an einem günstigeren Standort oder mit geringerer Eingriffsintensität verwirklichen, so muss der Projektträger von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.
Für ein rechtssicheres Verfahren bei den nötigen Umweltverträglichkeitsuntersuchungen leiten BUND und NABU daraus die Notwendigkeit ab, auch eine Erweiterung des bisherigen Untersuchungsraumes nach Osten und Süden vorzunehmen. Dabei sind nicht nur lineare, sondern auch Versatzlösungen einzubeziehen. Der Untersuchungszeitraum für Fledermäuse und weitere im Urteil nachgeforderte Arten ist - wie planungsrechtlich zwingend erforderlich - auf zwei volle Jahre anzulegen.
Die Naturschutzverbände gehen davon aus, dass die Landesregierung ein Interesse an einem rechtssicheren Verfahren hat und diese deutlichen Hinweise der Naturschutzverbände berücksichtigen wird. NABU und BUND stehen nicht für Gespräche zur Verfügung, die das Urteil unterlaufen, nicht praxiswirksam sind und so den dringend notwendigen Schutz unseres Naturerbes nicht sicherstellen.
Kontakt:
Ingo Ludwichowski, NABU Schleswig-Holstein, Mobil 0160-96230512
Ole Eggers, BUND Schleswig-Holstein, Mobil 0178-6350719