BUND SH und die Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager demonstrierten im Februar 2026 gemeinsam vor dem Landeshaus.
Mit einem Eilverfahren geht die Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V. (BI) in Kooperation mit dem Bund für Umwelt und Naturschutz, Landesverband Schleswig-Holstein e.V. (BUND SH) vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen erneute Baggerarbeiten an der Anlegestelle, dem West Jetty in Brunsbüttel, vor. Aus der Erfahrung der letzten Baggerung für die sogenannte Liegewanne des Regasifizierungsschiffes (FSRU, Floating Storage and Regasification Unit) im Jahr 2023 wollen die Verbände das Wattenmeer vor erneutem Schaden bewahren. Damals wurden große Mengen belasteten Elbeschlicks in die Deutsche Bucht vor Helgoland verbracht. Nach Beginn der diesjährigen Arbeiten hat das Bundesverwaltungsgericht die zuständige Planfeststellungsbehörde, das Amt für Planfeststellung Verkehr, gebeten, vorläufig die Baggerarbeiten in der Elbe zu stoppen. „Das ist ein erster wichtiger Schritt, um Nordsee, Elbe und die Deichsicherheit in Brunsbüttel zu schützen“, so Reinhard Knof, Vorsitzender der Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V.
Notwendig wurde der Eilantrag auf Grund des Vorhabens der Hafengesellschaft, die Liegewanne für die FSRU erneut auszubaggern und das Baggergut weiter in der Nordsee zu verklappen. Bedenken der BI und des BUND, dass die aktuelle Ausbaggerung der Sedimente fast das Doppelte der ursprünglich beantragten Menge umfasst, und dass die Planänderung ohne ein Planfeststellungsverfahren rechtlich nicht durchführbar sei, wurden nicht beachtet. Daher ist die vorläufige Aussetzung der Baggerarbeiten ein erster wichtiger Schritt. In dem Eilantrag kritisieren die beiden Verbände, dass der Hafenbetreiber beim Amt für Planfeststellung Verkehr, das dem Wirtschaftsministerium angegliedert ist, einen Antrag auf eine Ergänzungsbaggerung für die Liegewanne der FSRU eingereicht hatte, der die Umweltauswirkungen durch die Baggerarbeiten und die Verklappung in der Nordsee in keiner Weise ausreichend berücksichtigte; entsprechendes gilt mit Blick auf die Deichsicherheit und den Hochwasserschutz.
Der Vorsitzende der BI, Reinhard Knof, erklärt: „Die bloße Annahme des Hafenbetreibers, dass von dem Baggergut keine erheblichen Umweltauswirkungen auf die Verbringstellen zu erwarten sind, reicht nach unserer Auffassung nicht aus. Wir halten eine konkrete Betrachtung mit einer überschlägigen wasserkörperbezogenen Auswirkungsprognose für dringend erforderlich.“
Der BUND wies in seiner Stellungnahme vom September 2026 daraufhin, dass bereits bei der vergangenen Verklappung Unstimmigkeiten hinsichtlich der Schadstoffbelastung des Baggergutes nicht ausgeräumt werden konnten.
Marina Quoirin-Nebel, stellvertretende Vorsitzende des BUND SH, dazu: „Wir haben es mit einer stetigen Eutrophierung und Schadstoffbelastung der Nordsee zu tun. Die weiteren Verklappungen der Feinsedimente an Tonne E3 vor Helgoland werden sich negativ auf das Ökosystem der Nordsee auswirken. Die Auswirkungsprognose für die Unterbringung von Baggergut zur Verbringstelle Tonne E3 stammt aus dem Jahr 2023 und hat sich als falsch herausgestellt. Das Monitoring des verklappten Sediments zeigte, dass es für zahlreiche Schadstoffe Überschreitungen der zulässigen Grenzwerte gab und die Werte teilweise dreimal so hoch waren, wie vom Hafenbetreiber in vorgelegten Baggergutanalysen behauptet worden war. Weiterhin kritisieren wir das Monitoring der Maßnahme, das aus unserer Sicht nicht ausreichend ist, um eine mögliche Schadstoffbelastung der Meeresflora und Fischfauna zu ermitteln und darauf adäquat zu reagieren. Jede Verklappung an der Tonne E3 kann eine direkte schädliche Auswirkung auf den Nationalpark Wattenmeer bewirken. Eine Folge, die nach der Meeresschutzstrategie der EU, der sich das Land Schleswig-Holstein verpflichtet sieht, nicht hinnehmbar ist.“
Zum aktuellen Verfahren kommt noch der Aspekt Deichsicherheit hinzu. Die BI gegen CO2-Endlager warnt in ihrer Stellungnahme davor, dass durch die beantragte Ergänzungsbaggerung in tiefere, ältere Sedimentschichten der Elbe eingegriffen wird. Der Böschungswinkel soll um 5 Prozent stärker ausfallen als bisher. Knof: „Das klingt zunächst nicht dramatisch, doch die Ergänzungsbaggerung mit einem Böschungswinkel von 25 Prozent am Deichfuß statt bisher 20 Prozent machen eine genaue Überprüfung der Standsicherheit des Deiches erforderlich. Vor allem, weil der konkrete Zustand des Deichfußes sowie der Aufbau des Deiches in diesem Bereich unbekannt ist.“
Ole Eggers, Geschäftsführer des BUND SH, warnt deswegen: „Eine Beeinträchtigung der Deichsicherheit darf gerade in Hinblick auf die im direkten Umfeld befindlichen Chemieanlagen und atomaren Anlagen, die bei einem Deichbruch unmittelbar betroffen wären, nicht leichtsinnig riskiert werden.“