Gleichzeitig kritisiert der BUND aber die Ankündigung des Ministers, bis Ende 2019 keine weiteren Maßnahmen zu ergreifen.„In vier Jahren kann sich viel entwickeln und schon vorher weitere Maßnahmen auszuschließen, bedeutet diktierten Stillstand“, bemängelt Dr. Claudia Bielfeldt, Landesvorsitzende des BUND Schleswig-Holstein. „Dies gilt sowohl für den verbindlichen Einsatz alternativer Fangmethoden, die sich in dieser Zeit in Feldversuchen als brauchbar erweisen könnten, als auch für mehrere Punkte der Vereinbarung, die den Schutzbedürfnissen der Tiere noch nicht gerecht werden.“
„Beispielsweise sind die winterlichen Schutzgebiete für tauchende Meeresenten, für die Warnungen ausgesprochen werden können, viel zu klein und zeitlich zu begrenzt“, ergänzt Stefanie Sudhaus, Meeressschutzexpertin des BUND SH. „Die Vögel halten sich nicht an die Grenzen solcher Schutzgebiete, sondern suchen sich generell gerne Flachgründe zur Nahrungssuche.“
Dies hat auch das Ministerium erkannt und mit der Ausweisung zweier neuer saisonaler Schutzgebiete für Vögel im Winter reagiert. Doch dies ist nur ein Tropfen auf dem heißen Stein.
Und auch, ob die freiwillige Vereinbarung in dieser Form tatsächlich positive Auswirkungen auf die Entwicklung der Schweinswalpopulation hat, wird sich erst noch zeigen müssen. Der BUND plädiert daher für eine verbindliche Regelung der Fischerei in der Küstenfischereiverordnung und für die Umsetzung von effektiven Schutzmaßnahmen durch durchdachte Maßnahmenprogramme für die zahlreichen Schutzgebiete der Schleswig-Holsteinischen Küste.
Ansprechpartnerin: Stefanie Sudhaus, stefanie.sudhaus(at)bund-sh.de