EU-Naturwiederherstellungsgesetz schnell in die Tat umsetzen!

19. August 2024 | Landespolitik, Naturschutz, Wasser

# BUND SH fordert Verbesserungen im Naturschutzrecht # Naturschutz liegt im überragenden öffentlichen Interesse

 (GregMontani / Pixabay)

Kiel. Das Nature Restoration Law der EU ist in Kraft getreten. Die Mitgliedsstaaten haben jetzt zwei Jahre Zeit, einen Plan auszuarbeiten, wie sie mindestens 20 Prozent ihrer Land- und 20 Prozent ihrer Meeresflächen in einen natürlichen Zustand versetzen wollen.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Schleswig-Holstein e. V. (BUND SH) begrüßt das neue Gesetz, sieht aber weiterhin massive Beeinträchtigungen des Naturschutzes, unter anderem den Verlust der Hälfte der Biotope allein in Schleswig-Holstein sowie Umsetzungsdefizite beim Naturrecht.

Dazu sagt Gerd Simon, Vorsitzender des Arbeitskreises Natur- und Umweltpolitik (ANuP) des BUND SH: „Die Wiederherstellung und der Schutz der Natur müssen endlich gesetzlich als überragendes öffentliches Interesse anerkannt werden, auf Landes- wie auf Bundesebene. Anders werden wir die Vorgaben der EU nicht erreichen. Wir sollten mit den Aufgaben anfangen, bei denen das Land seit Jahren hinter den internationalen Verträgen zurückbleibt: Die Managementpläne der FFH- und Natura-2000-Schutzgebiete sowie die Wasserrahmenrichtlinie müssen endlich umgesetzt werden, und wir brauchen ausgedehnte Nullnutzungszonen im Meer!“

Kontakt für weitere Informationen
Gerd Simon
gerd.simon@bund-sh.de

Pressekontakt
Sina Clorius
0179 2630518
sina.clorius@bund-sh.de

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