BUND-Landesverband Schleswig-Holstein e.V.

Finger weg vom Verbandsklagerecht

27. Oktober 2016 | BUND, Mobilität, Naturschutz

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Schleswig-Holstein weist die Forderungen des parlamentarischen Geschäftsführers und verkehrspolitischen Sprechers der CDU-Landtagsfraktion, Hans-Jörn Arp zur Abschaffung des Verbandsklagerechtes empört zurück. Ein Missbrauch liege nicht vor, Klagen seien nur dann möglich und erfolgreich, wenn Planungen nachlässig durchgeführt und EU-Vorschriften missachtet werden. Die Klagemöglichkeit der Verbände als Anwalt der Natur ist unersetzbar, um die Interessen von Natur und Umwelt zu wahren. Fledermäuse und Orchideen können nicht klagen.

„Die Forderung von Hans-Jörn Arp geht an der Realität vorbei. Das Verbandsklagerecht ist ein wichtiger Bestandteil unseres Rechtsstaates. Ohne das Verbandsklagerecht gäbe es keine Möglichkeit, dass die Interessen und Rechte von Tieren, Pflanzen und zukünftiger Generationen Berücksichtigung finden. Tiere und Pflanzen können ihr Lebensrecht nicht selbst vor Gericht einfordern – wir können das aber stellvertretend für sie tun. Das ist richtig und wichtig.“, äußert sich Claudia Bielfeldt, BUND-Landesvorsitzende in Schleswig-Holstein, empört. „Außerdem darf man nicht vergessen, dass die Klagen der Verbände nur dann Erfolg haben können, wenn Behörden und Planer ihre eigenen Gesetze und EU-Vorschriften nicht einhalten. Das eigentlich Skandalöse ist, dass staatliche Institutionen immer wieder durch Klagen dazu gezwungen werden müssen, den Willen des Gesetzgebers auch einzuhalten“, so Bielfeldt weiter. 

Der Vorstoß der CDU ist Folge der Ankündigung des Landesnaturschutzverbandes gegen den Weiterbau der A 20 bis nach Karlsruhe vor das Bundesverfassungsgericht ziehen zu wollen. Neben der Abschaffung des Verbandsklagerechtes fordert die CDU offenbar auch eine Streichung der institutionellen Förderung der Umweltverbände, insbesondere da diese nach Darstellung der CDU zur Finanzierung der Klagen verwendet werden würden.

„Tatsache ist, dass die institutionelle Förderung des Landes nur einen Bruchteil der verfügbaren Gelder der Verbände ausmacht – insbesondere etwaige Klageverfahren werden ausnahmslos aus Spendengeldern und Mitgliedsbeiträgen finanziert; aus Spendengeldern, die die Verbände genau für diesen Zweck bekommen haben. Die Menschen im Land wollen, dass wir uns für die Rechte von Natur und Umwelt einsetzen – auch vor Gericht! Die projektgebundene Finanzierung für Natur- und Artenschutzprojekte durch die BINGO!-Umweltlotterie hat damit nicht im Geringsten etwas zu tun – eine Finanzierung, die sich im Übrigen aus den Lotterieerlösen speist und nicht dem Landeshaushalt“, erläutert Bielfeldt weiter. „Wir lassen uns das Recht auf freie Meinungsäußerung nicht nehmen. Die CDU täte gut daran mit Argumenten, nicht mit Drohungen zu überzeugen“, so Bielfeldt abschließend.

Pressekontakt: 

Dr. Claudia Bielfeldt, BUND-Landesvorsitzende
Mobil 01520/8813592, E-Mail: claudia.bielfeldt(at)bund-sh.de 

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