Goldschakal: Abschuss muss Einzelfall bleiben – Herdenschutz wichtig

04. Juni 2025 | Naturschutz, Wildnis, Wälder, Stadtnatur, Landespolitik

Kiel. Zur Erteilung der artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung zur Tötung eines Goldschakals auf Sylt sagt Joachim Schulz vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Schleswig-Holstein e. V. (BUND SH):

 (SplitShire / Pixabay)

„Wir stimmen zu, dass es in diesem Fall notwendig ist, diesen Goldschakal abzuschießen, nachdem er wiederholt so viele Lämmer getötet hat. Für den betroffenen Landwirt ist das eine Katastrophe, auf die er sich nicht vorbereiten konnte. Es ist wichtig, dass der Goldschakal untersucht wird, sobald er getötet wurde, um mögliche Gründe für seine Einwanderung und sein Verhalten zu klären.

Als Naturschutzverband setzen wir uns dafür ein, dass jeder Fall eines problematischen Beutegreifers einzeln betrachtet und die vorliegende Ausnahmegenehmigung nicht als Blaupause für einen regelmäßigen Abschuss genutzt wird. Die Vorkommnisse auf Sylt stellen keine Bedrohung des Deichschutzes dar. Jetzt ist es wichtig, Ressourcen in wirkungsvollen Herdenschutz zu investieren. Für diese Maßnahmen müssen Weidetierhalterinnen und -halter, egal ob Haupt- oder Nebenerwerb, eine angemessene finanzielle Unterstützung erhalten.

Es handelt sich erst um den zehnten Nachweis des Goldschakals in Schleswig-Holstein und hier erstmals um ein extrem auffälliges Schadensereignis. Dazu haben möglicherweise die Veränderungen der Umweltbedingungen und Lebensräume beigetragen. Goldschakale beginnen offenbar, aus Südosteuropa nach Deutschland einzuwandern und sind bisher nicht durch so extrem problematisches Verhalten aufgefallen.“

Pressekontakt

Sina Clorius
0179 2630518
sina.clorius@bund-sh.de

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