Großveranstaltungen schaden der Natur – BUND fordert Einhaltung bestehender Naturschutzgesetze

17. April 2025 | Stellungnahme, Meere, Lebensräume

++ BUND SH kritisiert unzureichende Gutachten im Vorfeld der Großveranstaltungen am Eckernförder Südstrand ++ Vorgaben zu Lärm-, Licht- und Müllbelastung im FFH-Gebiet werden nicht eingehalten ++ Veranstaltungen mit mehreren Tausend Teilnehmenden schaden Brutvögeln, Kleinstlebewesen und Pflanzen++

 (Pixabay)

Eckernförde/Kiel. Großveranstaltungen und Festivals verhindern die Wiederansiedlung von Sandregenpfeifer und Stranddisteln – und das in einem geschützten Naturraum. Diesen Vorwurf erhebt der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Schleswig-Holstein e. V. (BUND SH) in seiner Stellungnahme zur geplanten Sondernutzung des Eckernförder Südstrands. Der Umweltverband kritisiert darin, dass die kommerziellen Großveranstaltungen eine ernste Bedrohung für das FFH-Gebiet „Südküste der Eckernförder Bucht und vorgelagerte Flachgründe“ darstellen.

„Die fortlaufende Ausweitung von Veranstaltungen am Südstrand verletzt geltendes Naturschutzrecht und gefährdet bedrohte Lebensräume und Arten“, betont Karin Michel von der BUND-Ortsgruppe Eckernförde. BUND-Meeresschutzreferentin Verena Platt-Till erklärt: „Besonders betroffen sind geschützte Dünenlandschaften wie die sensiblen Graudünen, Lebensräume für Strandbrüter wie den Sandregenpfeifer sowie die Kleinstlebewesen im Spülsaum, die als Nahrung vieler Vogelarten lebenswichtig sind.“

Der BUND bemängelt erhebliche inhaltliche Lücken und Versäumnisse in den von der Stadt Eckernförde beauftragten Gutachten. Das zweitägige Baltic Sea Festival oder die Südstrand Open Airs würden nicht vollständig oder gar nicht bewertet. Die Vorgaben zu Lärm-, Licht- und Müllbelastung werden nicht eingehalten, wie der BUND in seiner Stellungnahme dokumentiert.

Schon 2016 wurden im Managementplan für das FFH-Gebiet Maßnahmen, etwa zur Besucherlenkung festgelegt, die bisher aber nicht umgesetzt wurden. Die zuständige Naturschutzbehörde habe die Entwicklung über Jahre hinweg unkritisch begleitet, sagt Karin Michel: „Ein Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot gemäß FFH-Richtlinie liegt vor. Die Untere Naturschutzbehörde ist in der Pflicht zu handeln – nicht abzuwarten!“

Auch wirtschaftliche Argumente für die Sondernutzung weist der BUND zurück. Die Natur zahlt den Preis. Der Südstrand sei nicht für Massenveranstaltungen ausgelegt – schon gar nicht in einem sensiblen Schutzgebiet.

Als Vorbild nennt der BUND den Ostsee-Küstenabschnitt bei Aschau und Lindhöft: Hier hat sich die Natur nach der Sturmflut 2023 erholt, der Sandregenpfeifer brütet wieder, und geschützte Pflanzenarten wie Meersenf oder Stranddistel sind zurückgekehrt. „Das zeigt: Naturschutz funktioniert – wenn man ihn lässt. Auch der Südstrand könnte sich wieder zu einem intakten Naturraum entwickeln – wenn man ihm die Chance dazu gibt“, erklärt Meeresschutzreferentin Verena Platt-Till.

Der BUND SH fordert deshalb die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Rendsburg-Eckerförde auf, zukünftige Genehmigungen für Veranstaltungen im FFH-Gebiet nur auf Grundlage einer vollständigen und unabhängigen Prüfung auszusprechen. Die Kommune müsse ihre Planungen überdenken und ihrer wichtigen Verantwortung für den Naturschutz gerecht werden. Die Ortsgruppe des BUND wird auch, wie in vergangenen Jahren an anderen Strandabschnitten geschehen, die Stadt Eckernförde bei der fachlichen Planung einer naturschutzrechtlichen Umgestaltung unterstützen.

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Ole Eggers
Landesgeschäftsführer BUND SH
0178 635 07 19
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