Herdenschutz statt grundloser Wolfs-Abschüsse!

26. August 2026 | Landespolitik, Landwirtschaft, Naturschutz, Wälder, Wildnis

++ BUND SH zur Änderung Landesjagdgesetz: Wolfs-Zuständigkeit bei oberster Jagdbehörde grundsätzlich richtig, aber fundierte Managementpläne notwendig ++ In so genannten Weidegebieten könnten demnächst alle Wölfe abgeschossen werden – das widerspricht dem Artenschutz ++ Herdenschutz muss Vorrang vor Abschuss haben

Kiel. So genannte „Weidegebiete“ sollen nach einer geplanten Änderung des Landesjagdgesetzes in Schleswig-Holstein eingerichtet werden. „Dort sollen demnächst Wölfe bejagt werden dürfen, auch wenn sie gar keine Nutztiere gerissen haben“, erklärt Florian Schulz vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Schleswig-Holstein e. V. (BUND SH). „Das ist ein Skandal und widerspricht komplett dem Artenschutz. In Schleswig-Holstein gibt es nur drei Wolfsrudel. Da sollte ein Interessensausgleich zwischen dem Schutz des Wolfs und dem Schutz der Weidetiere möglich sein. Aber darüber steht nichts im Gesetzentwurf. Ein fundiertes Wolfsmanagement wird einfach auf andere Ebenen verschoben.“

Der Landtag Schleswig-Holstein diskutiert in seiner Sitzung am Do., 27. August einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Landesjagdgesetzes, das die Zuständigkeit für das Wolfsmanagement weitgehend auf die oberste Landesjagdbehörde überträgt. Damit setzt das Land ein Bundesgesetz vom März 2026 um. Demnach soll der Wolf bundesweit dem Jagdrecht unterworfen werden. Zuvor hatte der EU-Rat eine Änderung der FFH-Richtlinie angenommen, mit der das Schutzniveau für den Wolf von „streng geschützt“ auf „geschützt“ geändert wurde.

„Auch wenn der Wolf nicht mehr als streng geschützte, sondern nur noch als geschützte Art gilt, brauchen wir Managementpläne und müssen beobachten, wie sich die Population entwickelt“, mahnt Florian Schulz. „Wer Weidetiere hält, muss unbürokratisch Fördermittel für Wolfsschutzzäune und Herdenschutzhunde oder einen Ausgleich für Nutztierrisse erhalten. Wölfe zum Abschuss freizugeben setzt immer erst an, nachdem der Schaden schon entstanden ist. Wir vermissen eine entsprechende Klarstellung durch die Landesregierung, die dazu beitragen würde, die Diskussion zu beruhigen.“

Allgemeine Jagdzeiten und so genannte Weidegebiete, in denen alle Wölfe jederzeit geschossen werden können, lehnt der BUND entschieden ab. Es ist unklar, welche Auswirkungen das auf den Erhaltungszustand der Wolfspopulation hat.

Der BUND SH begrüßt, dass die Regierungsfraktionen die Zuständigkeit für den Wolfsmanagementplan bei der obersten Jagdbehörde ansiedeln wollen. Noch besser wäre es nach Ansicht des Umweltverbands, wenn die oberste Jagdbehörde auch für die Genehmigung von Einzelabschüssen zuständig wäre, die erteilt werden können, wenn ein Wolf mehrfach Nutztiere gerissen hat. „Mit einer solchen Konzentration bei der wichtigsten Jagdbehörde des Landes wäre der Verwaltungsvollzug deutlich einfacher und die Rechtssicherheit würde erhöht. Bis jetzt sind die unteren Jagdbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte zuständig, die auf die komplizierte rechtliche Materie oft nicht vorbereitet sind“, erklärt Florian Schulz.


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Sina Clorius
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