BUND-Landesverband Schleswig-Holstein e.V.

Keine Zweckentfremdung von Umweltschutzgeldern

18. März 2024 | Landespolitik, Meere, Naturschutz, Ressourcen & Technik, Stellungnahme

BUND SH: Gelder aus Elbsediment-Verbringung ausschließlich in Naturschutz investieren - Schutz der Lebensgrundlagen („Blau-grüne Infrastruktur“) ist in überragendem öffentlichem Interesse

Konjunkturpaket für Klimaschutz Konjunkturpaket für Klimaschutz  (A. Socha / pixabay)

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Schleswig-Holstein e. V. (BUND SH) begrüßt den Gesetzentwurf zur „Errichtung eines Sondervermögens zur nachhaltigen Finanzierung von Maßnahmen der grün-blauen Infrastruktur“, der in dieser Woche (20.03.) im Landtag beraten wird. Eine klare Absage erteilt der Umweltverband dem Ziel des Änderungsantrags von FDP und SSW, einen Teil der Gelder in die wirtschaftliche Weiterentwicklung von Häfen zu investieren.

„Es geht um den Ausgleich eines erheblichen Eingriffs, wie die Elbvertiefung sie nun einmal darstellt. Die Gelder müssen deshalb ausschließlich für dringend erforderliche Naturschutzmaßnahmen verwendet werden“, sagt Joachim Schulz, stellvertretender Vorsitzender des BUND-Arbeitskreises Land und Natur. Er hatte bereits die Stellungnahme zur Gesetzesvorlage verfasst und im Fachausschuss dazu referiert. „Einen Verbund aus Biotopen zu schaffen beziehungsweise die vorhandenen Lebensräume zu erhalten und zu verbessern liegt im überragenden öffentlichen Interesse“, betont Schulz weiter und bezieht sich damit auf den Begriff der „grün-blauen Infrastruktur“.

Bini Schlamann, Referentin für Agrar und Biodiversität beim BUND SH, ergänzt: „Zweckfremde wirtschaftsfördernde Maßnahmen helfen der Natur gar nicht! An allen Ecken und Enden sind unsere Lebensräume bedroht. Mithilfe der Ausgleichszahlungen können die wenigen artenreichen Biotope, die wir noch haben, nur ansatzweise geschützt werden. Auf keinen Fall darf dieses Geld oder Teile davon wiederum in wirtschaftliche Maßnahmen investiert werden. Wo bleibt denn da der im Grundgesetz festgelegte Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen?“

Das im Gesetzestitel erwähnte Sondervermögen soll aus den Mitteln gespeist werden, die die Stadt Hamburg dem Land Schleswig-Holstein für die Verbringung von Elbsedimenten zur Tonne E3 bei Helgoland zahlt.

Für weitere Informationen

Joachim Schulz
Stellvertretender Sprecher des Landesarbeitskreis Land und Natur
Mail: joachim.schulz(at)bund-sh.de

Pressekontakt

Sina Clorius
Tel. 0179 2630518
Mail: sina.clorius(at)bund-sh.de

Zur Übersicht

BUND-Bestellkorb