BUND-Landesverband Schleswig-Holstein e.V.

Neuregelung zum Urlaubsfischereischein: Kein Angelschein für Laien!

05. Juli 2013 | Flüsse & Gewässer, Meere

Die von Minister Habeck vorgesehene Einschränkung der Genehmigungen auf maximal zweimal 28 Tage pro Person pro Jahr ist nach Ansicht des BUND ein guter Schritt in die richtige Richtung. Grundsätzlich lehnt der BUND aber die Erteilung dieser „Urlaubsfischereischeine“ an Personen ohne fachlichen Hintergrund ab.

„Angeln ist ein schönes Hobby. Angeln darf aber kein bedenkenloser Urlaubsspaß sein und darf nur von Menschen mit nachgewiesener Sachkunde und Fischereischein ausgeübt werden“, kritisiert Hans-Jörg Lüth, stellvertretender Landesvorsitzender. „Diese haben nicht umsonst einen 30-stündigen Kurs mit Abschlussprüfung absolviert. Kein Urlauber wird sich durch Aufklärungsbroschüren quälen, deren fachlichen Inhalt er in so kurzer Zeit nur schwer  erfassen kann!“

Durch die Unerfahrenheit dieser Urlaubsangler werden auch Arten gefangen, die sich vielleicht gerade in Schonzeit befinden oder gar geschützt sind. Nur durch Abbildungen wird sich niemand auf die Schnelle als Artenkenner erweisen. Die Tiere müssen zudem durch unsachgemäße Behandlung lange leiden, bis sie endlich qualvoll verenden.

Die Ankündigung von Geldbußen bei Nichtbeachtung der Tierschutzregelungen wird wohl kaum etwas bringen. Denn wie schon aus anderen Bereichen bekannt, wie zum Beispiel der Landwirtschaft, wird nicht genügend Personal für Kontrollen zur Verfügung stehen.

Für Rückfragen:
Stefanie Sudhaus, Tel.: 0431-66060-52 

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