Ostsee-Schutzgebiete schützen zu wenig

24. November 2025 | Landwirtschaft, Lebensräume, Meere, Naturschutz

Neue Ostsee-Naturschutzgebiete sparen Strände sowie wichtige Seevogel-, Robben- und Schweinswalgebiete aus +++ BUND SH fordert: Schutzgebiete ausweiten, strengen Schutz konsequent umsetzen +++ Nährstoff-Eintrag in die Ostsee muss gestoppt werden

Eisenten im Winterkleid Eisenten im Winterkleid  (Rainer Borcherding / Rainer Borcherding)

Kiel. „Strände und Küstensäume sind wichtig für Seegras, Jungfische, Seevögel und Robben! Deshalb müssen die neuen Ostsee-Schutzgebiete dringend entsprechend erweitert werden“, betont Verena Platt-Till, Meeresschutz-Referentin beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Schleswig-Holstein e. V. (BUND SH). 

Das schleswig-holsteinische Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Naturschutz (MEKUN) hatte beim jüngsten Beteiligungstermin zu diesem Thema jedoch erläutert, dass die Schutzgebiete erst 20 Meter seewärts der Küstenlinie beginnen und somit nur Flächen berücksichtigen, die nicht zum Gebiet einer Gemeinde gehören. Dies hatte der BUND SH bereits in seiner Stellungnahme kritisiert. 

„Trotz umfassender Hinweise aus Naturschutz, Wissenschaft und Zivilgesellschaft bleiben die Schutzgebiete in ihrem Zuschnitt nahezu unverändert und damit weit hinter ihren Möglichkeiten zurück“, sagt Jürgen Leicher vom Vorstand des BUND SH.  „Damit es auch morgen noch Fische gibt, muss parallel zur Ausweisung der Schutzgebiete dringend der Nährstoff-Eintrag aus der Landwirtschaft in die Ostsee gestoppt werden. Die Maßnahmen, die im Aktionsplan Ostseeschutz dazu genannt werden, reichen nicht aus. Hier wollen wir vom Landwirtschaftsministerium konkrete Lösungen sehen.“

Positiv merkt Jürgen Leicher an: „Wir haben uns gefreut zu hören, dass der Erlass der Schutzgebietsverordnung für die erste Jahreshälfte 2026 geplant ist, denn die Fischbestände sind so stark bedroht, dass wir keine Zeit zu verlieren haben.“

Der BUND SH lobt deshalb auch, dass jegliche Fischerei einschließlich der Freizeitfischerei in den Schutzgebieten ausgeschlossen werden soll. Für die Gebietsschließungen soll es finanzielle Kompensationsmaßnahmen für die Fischerei geben. Gleichzeitig soll das Strandangeln überall erlaubt bleiben  ̶  aus Sicht des BUND ein fachlich widersprüchlicher Kompromiss, der die Schutzwirkung schwächt.

Die EU-Biodiversitätsstrategie verlangt für streng geschützte Gebiete störungsfreie Nullnutzungszonen. In den neuen Ostsee-Schutzgebieten sollen aber laut aktueller Planung Wasserfahrzeuge weiterhin zugelassen bleiben. 

Der BUND SH fordert, dass die Schutzgebiete frei von Durchfahrten motorisierter Wasserfahrzeuge mit Ausnahme von Rettungs- und Einsatzfahrzeugen bleiben sollen, um Lärm und Wellenschlag für sensible Arten und Lebensräume zu minimieren. Eine solche Befahrensverordnung muss allerdings vom Bundesverkehrsministerium geregelt werden. 

Wichtige Rast- und Fortpflanzungsbereiche von Robben, zentrale Vogelrast- und Nahrungsgebiete sowie Gebiete mit hoher Aufenthaltsdichte von besonders bedrohten Schweinswalen wurden nicht in die Schutzkulisse aufgenommen, obwohl deren Bedeutung vielfach benannt und fachlich belegt wurde. „Wir fordern eine konsequent naturschutzfachlich begründete Gebietskulisse, Maßnahmen zur Reduzierung des Nährstoffeintrags und Nullnutzungszonen, damit die Ostsee die Chance hat, sich zu erholen“, fasst Verena Platt-Till zusammen.

Hier finden Sie die Stellungnahme des BUND SH zu den geplanten Ostsee-Schutzgebieten.

 

Kontakt für weitere Informationen
Verena Platt-Till
Meeresschutz-Referentin BUND SH
0152 29015049
verena.platt-till(at)bund-sh.de

Pressekontakt
Sina Clorius
0179 2630518
sina.clorius@bund-sh.de

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