Das AKW Brunsbüttel ist seit dem 6. August 2011 stillgelegt. Es werden dort aber weiterhin abgebrannte Brennelemente aufbewahrt, und die Betreiber können nukleare Reinigungsarbeiten durchführen. „Daher wird es auch jetzt noch zu radioaktiven Abgaben kommen, etwa durch Störfälle bei der Handhabung der Brennelemente oder durch Filterversagen. Für diese Abgaben gelten gegenwärtig noch die hohen Grenzwerte des Leistungsbetriebs“, erläutert Dr. Karsten Hinrichsen, Atom-Experte des BUND.
Der Genehmigungsbehörde war aber - wegen des Gebotes der Minimierung der Strahlenbelastung - vorgeschrieben, die Grenzwerte herabzusetzen. In dem "1. Nachtrag zur 1. Betriebsgenehmigung für das Kernkraftwerk Brunsbüttel" vom 17.11.1977 heißt es:
„Für den mit Ziff. 1.6 genehmigten Kraftwerksbetrieb werden neue -niedrigere- Höchstgrenzen für die Abgabe radioaktiver Stoffe nach Ablauf einer Übergangszeit (max. 6 Mon.) von den Genehmigungsbehörden festgesetzt.“
„Diese Herabsetzung der Grenzwerte wurde bis heute unterlassen. Eine Absenkung der Emissionsgrenzwerte um das Eintausendfache ist jedoch durchaus möglich“, erklärt Hinrichsen.
Der BUND hat die Atomaufsichtsbehörde daher mit Schreiben vom 06. August 2015 zum pflichtgemäßen Handeln aufgefordert.
Die Absenkung der Emissionsgrenzwerte ist nach Bewertung des BUND auch deshalb wichtig, weil sich die vom Betreiber beantragten Grenzwerte für die Stilllegung des AKW Brunsbüttel an den derzeit noch gültigen, sehr hohen Grenzwerten für den Leistungsbetrieb orientieren.
Pressekontakt:
Dr. Karsten Hinrichsen, Atom-Experte im BUND Schleswig-Holstein, Tel. 04829/7080, E-Mail: Karsten-Hinrichsen(at)web.de