BUND-Landesverband Schleswig-Holstein e.V.

Urteil zur Weservertiefung: Hoffnung für die Elbe

01. Juli 2015 | Flüsse & Gewässer

Der BUND Schleswig-Holstein begrüßt das am 01. Juli 2015 ergangene Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Weservertiefung. Der EuGH hatte festgestellt, dass die Vertiefung der Weser gegen die EU-Wasserrahmenrichtlinie verstößt. Der BUND geht davon aus, dass dies auch für die Elbvertiefung gilt und fordert die norddeutschen Häfen auf endlich zu kooperieren. Eine Vertiefung der Flüsse würde damit unnötig.

„Die heutige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes ist ein Hoffnungsschimmer für die Elbe in Schleswig-Holstein und weitere bedrohte Gewässer in ganz Deutschland. Wir freuen uns, dass der Gerichtshof endlich klar gemacht hat, dass die EU-Naturschutzrichtlinien nicht nur Papiertiger sind. Flüsse brauchen naturnahe Abschnitte, um ihre ökologische Leistungsfähigkeit beibehalten zu können. Die Vertiefungen von Elbe und Weser hätten dieses ökologische Gleichgewicht zerstört. Des Weiteren gehen interessante Naturerholungsräume für die Menschen verloren. Das Bundesverwaltungsgericht muss nun die Konsequenzen ziehen und die Vertiefungspläne an beiden Flüssen stoppen“, erklärt Edda Disselhoff, stellvertretende BUND-Landesvorsitzende. „Der Hamburger Hafen und der JadeWeserPort müssen endlich über eine echte Kooperation nachdenken, dann sind die Vertiefungen auch ökonomisch nicht notwendig“, fordert Disselhoff weiter.

Der BUND klagt unter Berufung auf die EU-Wasserrahmenrichtlinie sowohl gegen das Ausbaggern der Weser, als auch die Vertiefung der Elbe. 2013 hatte das Bundesverwaltungsgericht die Klage zur Weser an den Europäischen Gerichtshof verwiesen, um dort klären zu lassen, wie das sogenannte Verschlechterungsverbot der EU-Wasserrahmenrichtlinien auszulegen sei. Die Klage gegen die Elbvertiefung wurde im Herbst 2014 ebenfalls bis zur Klärung durch den EuGH zurückgestellt.

„Jetzt ist endlich auch juristisch klar was ‚Verschlechterungsverbot‘ bedeutet: Die ökologische Qualität von Fließgewässern darf sich tatsächlich nicht verschlechtern. Es ist eine Vorgabe für konkrete Projekte und nicht nur ein allgemeinpolitisches Ziel“, freut sich  Tobias Langguth, Referent für Naturschutz beim BUND Schleswig-Holstein. Besonders pikant: Die schleswig-holsteinischen Naturschutzverbände haben in einer umfangreichen Stellungnahme gerade erst dargelegt, dass Schleswig-Holstein weit davon entfernt ist, den anvisierten „guten ökologischen Zustand“ für Gewässer zu erreichen. „Wir haben noch viel Arbeit vor uns, wenn wir zukünftigen Generationen saubere Seen und Flüsse hinterlassen wollen“, stellt Langguth abschließend fest.

Pressekontakt:

Tobias Langguth, Diplom-Biologe, Referent für Naturschutz, Tel. 0431/66 060-51, Mobil: 0170/43 62 360, 
E-Mail: tobias.langguth(at)bund-sh.de

Edda Disselhoff, Stellvertretende BUND-Landesvorsitzende, Tel. 04561/33 12, 
E-Mail: edda.disselhoff(at)bund-sh.de 

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