Verbände fordern Umsetzung der EU-Wiederherstellung

24. Juni 2026 | Flüsse & Gewässer, Lebensräume, Naturschutz, Wildbienen

+++ Verbände fordern rasche Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung +++ Ein Statement zeigt Chancen für den Naturschutz, den Klimaschutz und die ländlichen Regionen in Schleswig-Holstein auf +++

Titelbild Fachposition zur EU-Wiederherstellungsverordnung Titelbild Fachposition zur EU-Wiederherstellungsverordnung

Kiel / Neumünster. Dem Rückgang der Artenvielfalt entgegenzuwirken: Das ist das Ziel der europäischen Wiederherstellungsverordnung (WVO). Sie setzt auf einen Verbund aus Biotopen, der zugleich Landwirtschaft, Wasserhaushalt und Erholung suchenden Menschen zugutekommt. Das betonen die Naturschutzverbände BBN, BUND, LNV und NABU aus Schleswig-Holstein, die sich gemeinsam für den Schutz unserer Heimat einsetzen.

Mit einem allgemein verständlichen Hintergrundpapier informieren sie über die WVO und zeigen die Vorteile dieser viel kritisierten Verordnung auf. Das EU-Gesetz verpflichtet die Mitgliedstaaten, geschädigte Ökosysteme wie Moore, Wälder und Flüsse wieder in einen guten, naturnahen Zustand zu versetzen. Bis zum Jahr 2030 müssen dafür bereits auf mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresflächen erste Maßnahmen umgesetzt werden. Es geht dabei nicht um Verbote, sondern um den langfristigen Schutz unserer eigenen Lebensgrundlagen. 

Das naturschutzfachliche Hintergrundpapier richtet sich an alle Menschen in Schleswig-Holstein – von aktiven Naturschützerinnen und Naturschützern über interessierte Bürgerinnen und Bürger bis hin zu den Menschen, die das Land bewirtschaften oder für den Tourismus nutzen. Die Verbände betonen, dass der Schutz der Natur und wirtschaftliche Interessen sehr gut zusammenpassen.

„Naturschutz und Wirtschaft pragmatisch zusammenbringen“

Unterstützung kommt aus der Wissenschaft. Der Kieler Agrarökonom Prof. Dr. Latacz-Lohmann betont: „Wir müssen unser Naturkapital erhalten und mehren, wenn wir eine gesunde Umwelt an die nächsten Generationen übergeben wollen. Die Umsetzung der Verordnung bietet große Chancen für die ländlichen Regionen, wenn sie mit einer angemessenen finanziellen Unterstützung einhergeht.“

Die Experten fordern jedoch mehr Klarheit und Verbindlichkeit in der Praxis. Florian Liedl, Landschaftsökonom und Vorsitzender der Regionalgruppe SH des BBN, erklärt dazu: „Die Flächen aus der Regionalplanung müssen auch in der Landschaft als Schutzgebiete erkennbar sein. Ein Maisacker bietet keinen Lebensraum für seltene Tiere und Pflanzen. Er darf daher auch nicht in der Naturschutzkulisse liegen.“

Die Verbände zeigen in ihrer Schrift, dass Naturschutz, Landwirtschaft und Tourismus Hand in Hand gehen können. Alexander Schwarzlose, Vorsitzender des NABU SH, sieht große Vorteile in konkreten Maßnahmen: „Eine zukunftsfähige Landwirtschaft kann nur im Einklang mit Natur- und Klimaschutz gelingen. Fehlen die Bestäuber irgendwann ganz und sind die Böden erodiert, sind auch der landwirtschaftlichen Produktion die Grundlagen entzogen. Die konsequente Umsetzung der WVO muss daher auch im Interesse der Landwirtschaft erfolgen.“

Auch das Thema Sicherheit spielt eine große Rolle für die Menschen im Land. Der Vorsitzende des BUND SH, Dietmar Ulbrich, hebt hervor: „Die Regeneration von Auen und Fließgewässern ist nicht nur für den Naturschutz und den Biotopverbund wichtig. Sie ist auch unverzichtbar für eine gute Hochwasservorsorge.“

Die Verbände betonen, dass der Wandel nur gemeinsam gelingt. Prof. Dr. Holger Gerth, Vorsitzender des LNV, stellt klar: „Schleswig-Holstein ist seit langem durch die Tätigkeit des Menschen geprägt. Die Umsetzung dieser wichtigen Ziele bringt Schutz und Wirtschaft pragmatisch zusammen. Sie kann nur im Dialog mit der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft und dem Tourismus vor Ort gelingen.“

Hinweis zum Bezug des Statements:
Das gemeinsame naturschutzfachliche Hintergrundpapier zur Wiederherstellungsverordnung steht ab sofort für alle Interessierten kostenlos zum Download bereit. Die Bereitstellung der mittleren Auflösung (Web) und der hohen Auflösung (Druck) erfolgt zentral über folgende Download-Seite: 

lnv-sh.de/pressemitteilungen/

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