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Der BUND SH erkennt die Bedarfe, nachweisliche Problemwölfe zu entnehmen.
Dies ist aufgrund der vorhandenen und erprobten Rechtslage bereits qualifiziert und erfolgreich möglich. Es besteht in Schleswig-Holstein derzeit keinerlei Erfordernis, das die Aufnahme des Wolfes in das Landesjagdrecht nötig macht oder auch nur nahelegt.
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