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Landesverordnung zur Durchführung der Verordnung zur Durchführung der GAP-Direktzahlungen
Insgesamt bezweifeln wir, dass die Maßnahmen ausreichen, um den ökologischen Mehrwert auf den Flächen zu erhöhen. Ein solcher sollte dokumentiert und ausgewertet werden. Es sollte ein Monitoring durchgeführt werden und es sollten Nachbesserungen möglich sein, damit die Maßnahmen den von der EU Kommission geforderten Verbesserungen beim Umwelt- und Klimaschutz, sowie beim Ökolandbau wirksam werden können.