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Nach unserer Kenntnis ist die artenschutzrechtliche Prüfung im Zusammenhang mit der Genehmigung von Windenergieanlagen bei den Unteren Naturschutzbehörden (UNBen) nicht grundsätzlich neu, sondern oblag diesen bislang bereits. Insoweit ist das Anerkennen bestehender Konnexitätsanforderungen für diesen seit längerem bei den UNBen angeordneten Aufgabenanteil sehr zu begrüßen. ...