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In unserer Stellungnahme zur schriftlichen Anhörung des Umwelt- und Agrarausschusses im Landtag Schleswig-Holstein zum Thema Schutz landwirtschaftlicher Nutzflächen vor pauschaler Flächenstilllegung (Drucksache 20/4500) stellen wir klar:
Was der Bericht „Flächenstilllegung“ nennt, sind die Flächen, auf denen echte Leistungsträger unserer Landwirtschaft arbeiten: Bestäuber, Regenwürmer, Bodenmikroorganismen, Wiesenvögel. Sie erhalten Nährstoffkreisläufe, machen Böden fruchtbar und ermöglichen Ernten überhaupt erst – allein die Bestäubungsleistung von Insekten wird weltweit auf 430 Milliarden Euro jährlich beziffert.
Eine generelle Stilllegungspflicht gab es in Schleswig-Holstein in den letzten fünf Jahren nachweislich nicht. Zugleich schafft die EU die einzige real existierende Stilllegungspflicht, GLÖZ 8 mit 4 % der Ackerfläche, bis 2027 ersatzlos ab.
Statt zu fragen, wie Landwirtschaft vor fachlich und rechtlich gebotenen Nutzungsbeschränkungen geschützt werden kann, sollte gefragt werden, wie die Ernährungssicherheit und die biologische Vielfalt gemeinsam erhalten werden können.
Die eigentliche „Stilllegung“ findet nicht auf dem Acker statt, sondern beim Vollzug der Landesdüngeverordnung, bei der Ambition der Ostsee-Zielvereinbarung, beim Ausbau des Ökolandbaus und agrarökologischer Leistungen und beim Ausbau des Biotopverbund. Wer die Leistungsträger Natur weiter gegen die Landwirtschaft ausspielt, verliert sowohl die echten Leistungsträger-Betriebe, die aktiv den Umbau zu mehr Nachhaltigkeit und Tierschutz unterstützen, als auch die Natur selbst (siehe FFH-Berichte). Die Natur wird zum Sündenbock einer Debatte, die an den eigentlichen Ursachen vorbeigeht.