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Der BUND SH begrüßt, dass seinen Bedenken zu den vorherigen Entwürfen 1 bis 3 zumTeil
gefolgt wurde. Dadurch wird die Nutzung der Windenergie in Schleswig-Holstein naturverträglicher,
wenn auch nicht konfliktfrei.
Hier möchten wir unser Augenmerk auf den Planungsraum III (Ostholstein) und den dortigen,
immer noch bestehenden Konflikt mit dem Vogelzug legen. Besonders im Gebiet „Oldenburger
Graben“ muss der Vogelzug stärker berücksichtigt werden, damit die Brutbestände in Dänemark
und Schweden nicht gefährdet werden. Wir verweisen hier auch auf die Stellungnahme
der AG29, die wir uns zu eigen machen.