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Klimaschutz soll in die allgemeinen Anforderungen der Landesbauordnung (LBO) aufgenommen werden. Das begrüßt der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Schleswig-Holstein e. V. (BUND SH) ausdrücklich in seiner Stellungnahme zur geplanten LBO-Novelle und nennt noch weitere positive Punkte wie Erleichterungen für das Bauen im Bestand, für Solaranlagen und energetische Modernisierungen.
An anderen Stellen sieht der Verband jedoch Nachbesserungsbedarf. Besonders problematisch: naturschutz- und artenschutzrechtliche Anforderungen sollen künftig nicht mehr automatisch im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geprüft werden sollen. Dadurch besteht die Gefahr, dass Konflikte mit geschützten Arten oder wertvollen Lebensräumen erst nach Baubeginn erkannt werden. Werden Verstöße erst nachträglich festgestellt, drohen langwierige Konflikte, zusätzliche Kosten und im schlimmsten Fall sogar Rückbauverpflichtungen.
Aus Sicht des BUND SH reicht es außerdem nicht aus, Klimaschutz lediglich allgemein als Ziel zu benennen. Erforderlich sind konkrete Anforderungen, die den Vorrang von Umbau und Sanierung stärken, zusätzliche Flächenversiegelungen begrenzen sowie Begrünung, Regenwasserrückhaltung, Verschattung und Entsiegelung fördern.
Kritisch bewertet der Verband auch die vorgesehenen Sonderregelungen für Militärflächen. Nach dem Gesetzentwurf sollen dort zahlreiche bauliche Anlagen künftig verfahrensfrei sein und kommunale Bauvorschriften weitgehend nicht mehr gelten. Damit könnten wichtige Vorgaben zur Klimaanpassung und zum Schutz unversiegelter Flächen ausgehebelt werden.