BUND-Landesverband Schleswig-Holstein e.V.

Biotope in der Stadt

Egal wie klein oder groß, ob artenreich oder nicht. Biotope finden wir überall und viele davon beheimaten seltene Arten und bieten Pflanzen sowie Tieren einen wichtigen Lebensraum.

Was ist ein Biotop?

Entgegen der Einschätzung vieler Menschen, was ein ‚Biotop’ ihrer Auffassung nach sei, ist ein ‚Biotop' ökowissenschaftlich eine unterschiedliche, zunächst noch ohne Pflanzen und Tiere besiedelte Gegebenheit, in einer bestimmten Mindestgröße. Legen wir also einen größeren Steinhaufen, Sandberg oder Wasserloch in der Landschaft an, so haben wir ein bestimmtes Biotop hergestellt. Das Biotop ist also erstaunlicherweise bereits vorhanden, wenn noch gar nichts Lebendiges oder gar Geschütztes darin vorkommt. Erst in der Folge wird sich dann auf natürlichem Weg eine passende Lebensgemeinschaft bestimmter Pflanzen und Tiere nach und nach hier einstellen. Biotop und Lebensgemeinschaft bilden zusammen ein Ökosystem.

Biotope sind aber nicht auf nur seltene und naturnahe Flächenanteile beschränkt, sondern ebenso etwa auf Ackerflächen, Wiesen und Wälder oder auch unsere Gärten im Siedlungsbereich. Im Landschaftsplan der Gemeinde gibt es eine, das komplette Gemeindegebiet abdeckende Darstellung unterschiedlichster Biotoptypen.

Von diesen stehen allerdings nur bestimmte Biotoptypen unter gesetzlichem Biotopschutz. Und um diese dreht sich dann auch in strittigen Fällen, wie bei neuen Baugebieten und sogenannten planungsrechtlichen Eingriffen, zumeist eine Auseinandersetzung. Im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) findet sich in § 30 eine Auflistung aller geschützter Biotoptypen in Deutschland, welche durch weitere Biotope nach dem Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) ergänzt wird. Dazu zählen in Schleswig-Holstein beispielsweise die hier typischen Knicks.

Geschützte Biotope müssen aber nicht immer auch auffällige und seltene Pflanzen wie heimische Orchideen oder seltene Tiere als Bewohner aufweisen, können das aber natürlich. Geschützte Pflanzen und Tiere unterliegen wiederum dem Artenschutz nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz egal, ob sie auch in gesetzlich geschützten Biotopen vorkommen oder auf Wiesen und Feldern, in Wäldern, vor unserer Haustüre oder ob sie sich wie Seeadler, Kranich oder Eisvogel im Luftraum über unseren Hausdächern bewegen. 

 

Biotopschutz durch Pflege und Nutzung

Viele Kommunen in Schleswig-Holstein sind reich ausgestattet mit einer Vielzahl gesetzlich geschützter Biotope, die nach Möglichkeit erhalten und geschützt bleiben sollen. Ein Großteil der geschützten Biotope muss dabei allerdings keineswegs komplett sich selbst überlassen bleiben, weil sich sonst auf natürlichem Weg ihr ursprünglicher Biotopschutz verändert oder auch verlieren kann; sie brauchen eine passende Pflege und durchaus auch angemessene Nutzung, die von vielen BUND-Kreisgruppen vor Ort ehrenamtlich geleistet wird. So würden beispielsweise die geschützten Feuchtwiesen mit Orchideen, Sumpflilien und Sumpfdotterblumen zu Buschwäldern mit Weiden, Pappeln und Erlen auswachsen sowie Teiche und Tümpel verlanden.

In manchen Fällen mag so eine natürliche Veränderung - naturschutzfachlich als Sukzession bezeichnet - einen natürlichen Wandel von einem geschützten Biotop zu einem anderen ergeben und nicht weiter tragisch sein. In anderen Fällen verschwindet aber auch eine wichtige geschützte Lebensgemeinschaft gänzlich aus der Landschaft. Dann ist Pflege und eine bestimmte Nutzung, wie eben das typische Knicken oder auch eine Beweidung oder Mahd, unbedingt angesagt.

Eine Nutzung von geschützten Biotopen durch uns Menschen ist also nicht überall gleich problematisch oder ausgeschlossen, ebenso wenig ein vorsichtiges Betreten oder Herangehen für Naturbeobachtungen; kurzum der Mensch ist keineswegs gleich völlig ausgesperrt, wenn gesetzlicher Biotopschutz vorliegt. Wichtig ist allerdings, dass die betreffende Benutzung nicht dem Schutzzweck zuwiderläuft und den Schutzinhalt nicht zerstört.

 

Was ist erlaubt - was ist verboten?

Werden Teichränder in der Landschaft oder Erlenbruch und Feuchtwiesen an einem Seeufer durch Verfüllung mit Gartenschnittgut reduziert, so ist das natürlich eine unzulässige Zerstörung und Beeinträchtigung und wird die zuständige Umweltbehörde zum Einschreiten veranlassen. Auch die Beseitigung von Knickabschnitten durch Roden wäre selbstverständlich kein notwendiges Auf-den-Stock-Setzen, sondern eine rechtliche Unzulässigkeit.

Schwierig und strittig kann es aber werden, wenn sich geschützter Knickbewuchs oder Sumpfgräserbestand über die zugehörigen, mit den Biotopen verbundenen Randstreifen in die angrenzende Ackerflur ausbreiten und dann zum Erhalt der landwirtschaftlichen Nutzung umgepflügt werden. Hier muss dann anhand älterer Luftbilder und Fotos oder der Karte aus dem Landschaftsplan genau abgeschätzt werden, ob ein ursprünglich vorhandener Biotoptyp wirklich beseitigt und dezimiert oder aber nur in seiner Ausbreitung in angrenzende Nutzflächen eingeschränkt wurde. Ersteres wäre unzulässig, während Letzteres zulässig und für die Nutzung unvermeidlich wäre.

 

Ausgleichsflächen und Biotopverbund

Natürlich können neue, geschützte Biotope auf Veranlassung der Flächeneigentümer sinnvoll an geeigneten Stellen geschaffen werden, sind sogar als Ausgleich bei Eingriffen zum Beispiel durch Baugebiete oder Straßenbau erforderlich und auch in anderen Fällen vertraglich gesichert und bezuschusst.

Sinnvoll ist auch eine Biotopergänzung in einem sogenannten Biotopverbund, um bestimmten Pflanzen und Tieren ein Wechseln und Wandern und eine für ihren Erhalt erforderliche Mindestgröße ihres Vorkommens, ebenso wie einen genetischen Austausch zu ermöglichen. So können dann auch an bestimmten Stellen scheinbar sehr viele bestimmte seltene Pflanzen wie ganzer Orchideenwiesen sich ausprägen. Wir freuen uns dann über derartige Mengen-Beobachtungen und könnten zu der Meinung veranlasst werden, es handle sich doch gar nicht um etwas Geschütztes und Seltenes. Manche Naturbesucher und Gartenfreunde wollen  in solchen Situationen verbotenerweise Besonderheiten nicht nur pflücken, sondern gleich für ihren Garten ausgraben, was natürlich völlig ausscheidet und auch nicht funktioniert. Die vermeintliche Häufigkeit an bestimmten noch gut ausgebildeten Standorten täuscht über die Bedrohtheit der betreffenden Arten in der Gesamtlandschaft hinweg. Der Schutz kann nicht im Hausgarten oder im Blumentopf, sondern nur am natürlichen Standort im natürlichen Biotopgefüge gelingen.  

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