BUND-Landesverband Schleswig-Holstein e.V.

Pestizide in Städten, Dörfern und Kommunen

Zahlreiche öffentliche Flächen, wie Parks, Friedhöfe und Verkehrsinseln, müssen in unseren Kommunen angelegt, gepflegt und erneuert werden. Doch das geht auch ohne schädliche Pestizide!

Pestizide gefährden die biologische Vielfalt und die menschliche Gesundheit. Denn beim Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln und Bioziden werden nicht nur die Zielarten getötet, sondern auch andere Organismen und ganze Biotope geschädigt. Betroffen sind vor allem nützliche Insekten und Vögel.

Pestizide werden nicht nur in der Landwirtschaft verwendet, sondern auch in Kommunen sowie in Haus- und Kleingärten. Im Jahr 2012 gingen rund 4.500 Tonnen für den Privatbereich über die Ladentheken von Garten- und Baumärkten (Quelle: BVL-Bericht "Absatz an Pflanzenschutzmitteln in der Bundesrepublik Deutschland", 2012).

Gesetzliche Vorgaben bei der Anwendung von Pestiziden

Der Einsatz von Pestiziden ist laut Pflanzenschutzgesetz nur für zugelassene Mittel auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen erlaubt. Zu den gärtnerisch genutzen Flächen zählen auch Beet- und Rasenflächen in Parks, begrünte Sportflächen, Friedhöfe sowie Haus- und Kleingärten. Die Anwendung von Pestiziden auf Bürgersteigen, Wegen oder Parkplätzen ist nicht gestattet.

Chemische Pflanzenschutzmittel dürfen auch nicht auf solchen Flächen ausgebracht werden, bei denen eine Abschwemmung in Oberflächengewässer oder in die Kanalisation zu befürchten ist. Wer sich nicht an diese Vorschriften hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Nur in besonderen Fällen erteilt die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein auf schriftlichen Antrag eine Ausnahmegenehmigung.

Hier finden Sie wichtige Rechtsvorschriften für die Anwendung und Abgabe von Pflanzenschutzmitteln (Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein).

Pflege ohne Pestizide

Vermeidung von Pestiziden in der Kommune

Städte in ganz Deutschland wie Münster oder Saarbrücken zeigen, dass eine Pflege ohne Spritzmittel in Kommunen möglich ist. Zur Vermeidung von Pestiziden sind im kommunalen Bereich verschiedene Aspekte zu berücksichtigen:

  1. Hinterfragung von Schönheitsidealen
  2. Vorausschauende Bauplanung
  3. Erstellung von Pflegekonzepten
  4. Rückbau und Umgestaltung von Flächen
  5.  Alternative Verfahren
  6. Öffentlichkeitsarbeit und Schulung

Weitere Informationen finden Sie im BUND-Ratgeber „Pestizidfreie Kommunen“

Alternative Verfahren zu Herbiziden

Alternativ zu Pestiziden als chemische Methode stehen mechanische und thermische Verfahren zur Verfügung, um unerwünschtes Wildkraut ohne Gift zu entfernen.

Mechanische Verfahren: Kehrmaschinen, Mähgeräte, Freischneider, Absaugsysteme, Fugenkratzer und Handjäten

Thermische Verfahren: Abflamm- und Infrarotgeräte sowie Geräte, die mit heißem Schaum, Dampf oder Wasser arbeiten.

Bei der Anschaffung von Geräten, v.a. bei thermischen Verfahren, sollte man vorab auch die anfallenden Energiekosten berücksichtigen.

Hier finden Sie weitere Informationen zu nichtchemischen Verfahren zur Unkrautbekämpfung auf befestigten Flächen (Landwirtschaftskammer NRW).

Ein Garten ohne künstliches Gift

Welche gesetzlichen Vorgaben zur Anwendung von Pestiziden im Privatbereich gelten und welche Alternativen zur Gestaltung und Pflege eines giftfreien Gartens möglich sind, erfahren Sie hier. 

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