Itzehoe/ Kiel. Für seine Klage gegen den Abschnitt 7 der geplanten Bundesautobahn 20 (A 20) wird der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Schleswig-Holstein e. V. (BUND SH) fristgerecht zum 10.6. die ausführliche Klagebegründung einreichen. Der Abschnitt 7 verläuft von nördlich der A23 bis zur Bundesstraße 431 im Kreis Steinburg und damit bis an die Anschlussstelle des geplanten Elbtunnels. Der geplante Elbtunnel ist durch vier Abschnitte in Niedersachsen und Schleswig-Holstein baurechtlich verbunden: Die beiden Abschnitte unter der Elbe haben bereits Baurecht, die beiden Abschnitte zum Kehdinger Kreuz bzw. zur A23 noch nicht. Einen Baubeginn soll es erst geben, wenn alle vier Abschnitte Baurecht haben. Deshalb ist die Planfeststellung für den Abschnitt 7 besonders bedeutsam.
„Das Bundesverfassungsgerichts-Urteil von 2021 verpflichtet die Bundesregierung zum Einhalten der Klimaschutzziele. Vor diesem Hintergrund ist es unverständlich, warum an der Planung dieser Autobahn festgehalten wird. Sie verursacht Emissionen durch zusätzlichen Verkehr und setzt in der Bauphase 760 Tonnen CO2 pro Kilometer frei - dort, wo Moorböden trockengelegt werden“, betont Dietmar Ulbrich, Landesvorsitzender des BUND SH. „Mit dem Anschluss an die A21 in Bad Segeberg könnte die Planung der Ost-West-Autobahn A20 sinnvoll beendet werden. Eine Weiterführung bis Niedersachsen mit dem Bau eines neuen Elbtunnels würde auf Jahrzehnte die Klimabilanz Schleswig-Holsteins sprengen.“
Die Klagebegründung des Umweltschutzverbands beruht auf mehreren Argumentationssträngen. Zum Thema Klimaschutz sieht der BUND SH einen gravierenden Planungsmangel darin, dass keine alternative Trassenführung mit geringerer Klimawirksamkeit, also weniger Zerstörung von Moorböden geprüft wurde.
Zweitens geht es dem BUND um den Schutz der Wasser-Ressourcen. Extremwetter-Ereignisse wie Dürren und Starkregen werden durch den Klimawandel nachweislich häufiger. Moore, Flüsse und Feuchtgebiete können Dürren abfedern und Starkregen aufnehmen. „Wenn diese Wasserkörper durch die Autobahn-Trasse zerschnitten oder unwirksam werden, wirkt sich das auf das Wassermanagement der gesamten Region aus – mit negativen Folgen für die Landwirtschaft und die Trinkwasser-Gewinnung“, erklärt der BUND-Wasser-Experte Dr. Dietmar Schitthelm. Die entsprechenden Berechnungen in der Planung beruhten auf veralteten Bemessungsdaten und berücksichtigen nicht den Stand der Technik bei der Nachweisführung. Immer häufigere Extremwetter-Ereignisse werden völlig ignoriert.
Der Arten- und Habitatschutz für gefährdete Fische, die nach der EU-Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie geschützt sind, ist eine weitere Argumentationslinie. Bitterling und Schlammpeitzger wandern bis in die kleinen Stör-Zuflüsse, um zu laichen. Für sie ist es das wichtigste Laichgebiet in Schleswig-Holstein. Ihre winzigen Larven werden in der jahrelang währenden Bauphase von den Wasserrohren der Baumaschinen angesogen und getötet. Damit ist das Überleben der Populationen der beiden Arten in dieser Region gefährdet. Zudem wird ihr ganzer Lebensraum durch das Zuschütten von Kleingewässern bedroht und der Zustand der verbleibenden Gewässer verschlechtert, was nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie nicht zulässig ist. Die vorliegende Umweltverträglichkeitsprüfung hält der BUND SH für fehlerhaft.
„Unerklärlich ist warum dieser Abschnitt nördlich einen Kilometer über die A23 hinaus geplant wird. Damit wird eine Trassenführung in den anschließenden Abschnitt 6 vorfestgelegt, der naturschutzfachlich und klimapolitisch hochproblematisch sein wird. Zwergschwäne und große Moorgebiete verbieten hier europarechtlich jegliche Planungen. Die DEGES gibt aus diesem Grund auch nur einen vorsichtigen Planungshorizont von 2030 an. Somit droht eine steuerfinanzierte Zerstörung von Mooren durch einen unnützen Autobahnstummel“, erklärt BUND-Landesgeschäftsführer Ole Eggers abschließend.
Hier finden Sie die Stellungnahmen von BUND SH zum Abschnitt 7 der A20:
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