Im Gegensatz zur Bundesregierung, die eine Klimaneutralität bis 2045 anstrebt und die ihre Verwaltung bis 2030 klimaneutral haben will, zielt Schleswig-Holstein erst im Jahre 2050 auf eine Treibhausgasminderung um
95 Prozent ab. „Der Gesetzentwurf ist auch in seiner Fortschreibung von 2016 weiterhin absolut ambitionslos. Weder findet das Klima-Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine Berücksichtigung, noch werden die eh schon schwachen Klimaziele der Bundesregierung übernommen“, stellt Ole Eggers, BUND-Landesgeschäftsführer, entsetzt fest. „Diese Grundfehler im Gesetzentwurf sind zu korrigieren und das Gesetz ist auf das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2035 auszurichten“, fordert auch Carl-Heinz Christiansen, stellvertretender Vorsitzender des BUND-Landesvorstands.
In seiner offiziellen Stellungnahme zum aktuell vorliegenden Gesetzentwurf fordert der BUND SH, Ausbauziele der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien in Schleswig-Holstein über das Jahr 2025 hinaus zu definieren. „Um bei den Investor*innen, den Bürger*innen und den Kommunen Planungssicherheit und Akzeptanz zu erreichen, sind Ausbaupfade für Windenergie, Agrargas, Photovoltaik auf versiegelten Flächen sowie Freiflächen-Photovoltaik zu definieren“, so Christiansen mit einer weiteren Forderung des BUND. Grundlage eines wirksamen Gesetzentwurfs muss eine verbindliche Verteilung der verbleibenden CO2-Restmengen auf die einzelnen Sektoren wie Industrie, Mobilität, Energie, Wohnen, Landwirtschaft, Dienstleistung, Böden und so weiter sein. Nur dann sind Erfolge durch regelmäßige Evaluationen messbar und im Falle der Nichteinhaltung steuerbar.
Auch im Mobilitätssektor sind die vorgesehenen Maßnahmen absolut nicht ausreichend, eine Verkehrswende einzuleiten. „Ausbau der Ladeinfrastruktur, Reaktivierung von Bahnstrecken und eine Rad-Strategie bringen noch keine Mobilitätswende. Dazu muss es weniger Autoverkehr geben bei einer gleichzeitigen Stärkung der Bahn sowie der öffentlichen Personenbeförderung“, betont Christiansen, der auch Sprecher des BUND-Arbeitskreises Energiewende ist. Eine zentrale Forderung des Umweltverbands ist ein sofortiges Moratorium für den Straßenneu- und -ausbau, bis es eine verbindliche Mobilitätsplanung gibt, die die Einhaltung der Klimaschutzziele gewährleistet. Dem BUND ist dabei wichtig, dass beim Bau von Straßen der zukünftige Nutzen und Bedarf mit Natur- und Umweltschutz-Belangen abgeglichen wird: „Viele Baumaßnahmen wurden vor Jahren und Jahrzehnten beschlossen – meist ohne Umwelt- oder Klimabelange zu bedenken – und sind nicht mehr zeitgemäß. Hier muss von einem sturen Abarbeiten der Auftragslage abgesehen und sich am tatsächlichen Bedarf orientiert werden,“ kritisiert Christiansen.
Überhaupt keine Erwähnung findet das Thema der sozialen Gerechtigkeit. „Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit gehören untrennbar zusammen“, betont das BUND-Vorstandsmitglied, „wir empfehlen, entsprechende Regelungen ins Gesetz aufzunehmen“.
Der Gesetzentwurf enthielte aber auch konkrete Fortschritte, lobt Christiansen, etwa die Photovoltaik-Ausbaupflicht für neue Parkplätze und Nichtwohngebäude. Wie in anderen Bundesländern auch, sollte die Photovoltaik-Vorgabe jedoch bereits ab 75 Stellplätzen greifen. Auch müsse die Ausbaupflicht auf Wohnbebauung und Dachsanierungen erweitert werden, so der BUND in einer weiteren Forderung an die Landtagsabgeordneten. Als Fortschritt ist auch die Pflicht zur verbindlichen Wärmeplanung zu werten. Leider gilt die Maßgabe nur für 35 größere Städte im Lande – für über 1.000 Kommunen leider nicht. Für eine echte Wärmewende muss in allen Kommunen eine zukunftsweisende Wärmeplanung stattfinden und es müssen Anreize für Hausbesitzer zum Ausstieg aus fossilen Brennstoffen benannt werden.
Der BUND Schleswig-Holstein fordert die Landtagsabgeordneten auf, den Gesetzentwurf erheblich nachzubessern und Maßstäbe für andere Länder zu setzen. Ziel eines Energiewende- und Klimaschutzgesetzes muss es sein, dass zumindest die Pariser Klimaschutzziele erreicht werden.
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