Brunsbüttel/ Kiel. „Ein festes Importterminal für Flüssiggas in Brunsbüttel zu bauen würde bedeuten, sich auf Jahrzehnte von fossilen Rohstoffen abhängig zu machen. Von den fünf Milliarden Kubikmetern Erdgas, die pro Jahr angelandet werden sollen, wird der überwiegende Teil aus extrem umweltschädlichen Fracking-Gas bestehen. Wie passt das mit dem Ziel zusammen, klimaneutrales Industrieland zu werden?“, fragt Ole Eggers vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Schleswig-Holstein e. V. (BUND SH).
„Das Terminal ist gegen terroristische und kriegerische Angriffe nicht zu schützen, liegt jedoch in unmittelbarer Nähe zum atomaren Zwischenlager Brunsbüttel“, so der BUND-Geschäftsführer weiter. „Die Genehmigung dieser Anlage wurde aufgrund von Sicherheitsmängeln gerichtlich untersagt. Die Lagerung der 120-fachen Menge an Strahlungsmaterial gegenüber dem Reaktor in Tschernobyl wird hier nur geduldet. Alleine dieses Risiko sollten Planungen mit explosiven Produkten in der Nachbarschaft ausschließen.“ Dazu kommen Havarierisiken durch das direkt angrenzende, stark befahrene Elbefahrwasser sowie die Gefahr der Deichsackungen bei Hochwasser durch die geplante 17 Meter tiefe Liegewanne.
All dies zählt der BUND SH in seiner Stellungnahme zum geplanten Bau eines neuen Flüssiggas-Terminals in Brunsbüttel auf. Heute findet der erste Erörterungstermin zum Bauvorhaben statt. Zurzeit wird Flüssiggas in Brunsbüttel mit einem Tanker über eine provisorische Gas-Entladestation („Jetty“) angelandet.
Ein weiteres Argument des BUND SH gegen das Terminal: in Stade und Wilhelmshaven sind ebenfalls Flüssiggas-Anlagen geplant. Dass die Infrastruktur auf flüssigen Wasserstoff umgestellt werden kann, ist bisher nur eine vage Aussicht, der von vielen Fachleuten widersprochen wird. „Statt die Energiewende zu fördern, wird hier ein Überfluss an fossilen Rohstoffen hergestellt und die notwendige klimaneutrale Transformation der Wirtschaft behindert. Der Bau des Flüssiggas-Terminals ist verfassungswidrig! Er widerspricht ganz klar dem Bundesverfassungsgerichts-Urteil von 2021, wonach sich die Bundesregierung mehr um Klimaschutz kümmern muss“, so Carl-Heinz Christiansen, Sprecher des BUND-Arbeitskreises Energiewende.
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