BUND-Landesverband Schleswig-Holstein e.V.

BUND SH begrüßt die Entscheidung der EU Kommission: Nonnengänse in Schleswig-Holstein weiterhin geschützt!

21. Oktober 2022 | Landwirtschaft, Naturschutz, Landespolitik, Wildnis

Der BUND Landesverband Schleswig-Holstein (BUND SH) begrüßt die Entscheidung der EU, die Nonnengans weiterhin als geschützte Art anzuerkennen und nicht in das Jagdrecht aufzunehmen.

Nonnengänse Nonnengänse  (H. Meier / pixabay.com)

Der BUND SH hat in einer Stellungnahme an die EU das Ansinnen des schleswig-holsteinischen Landwirtschafts- und des Umweltministeriums, den Schutzstatus der Nonnengans aufzuweichen, vehement abgelehnt. Erst kürzlich hat die EU Kommission entschieden, dass der Antrag der Ministerien zum wiederholten Male abgelehnt wird.

„Wir sind überaus erleichtert, dass die Weißwangengans nicht in das Jagdrecht aufgenommen wurde und weiterhin als geschützte Art gilt! Jede anderslautende Entscheidung hätte jahrelange Bemühungen konterkariert, naturverträgliche Lösungen im Umgang mit der Nonnengans zu etablieren“, sagt Carl-Heinz Christiansen, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des BUND SH. „Die Wildgänse gehören zum gemeinsamen Naturerbe Europas! Wir appellieren an die Landesregierung, dies auch konsequent anzuerkennen. Wir fordern einen baldigen Ausbau von Förderungen der Maßnahmen und Konzepte, die naturverträglich sind und eine Koexistenz von Nonnengänsen und Landwirt*innen ermöglichen“, so Christiansen weiter.

Der BUND SH setzt sich schon lange dafür ein, dass andere Maßnahmen als die Jagd verstärkt gesucht und umgesetzt werden, um Schäden der Nonnengänse auf landwirtschaftlichen Flächen zu minimieren und auszugleichen. Die Einrichtung von Duldungs- und Vertreibungsgebieten, sogenannte „Go- und NoGo-Areas“ ist bereits eine wichtige Maßnahme, die konsequent weiterentwickelt werden muss. Diese Maßnahme wird bereits praktiziert, ist naturverträglich und dient auch dem wichtigen Wiesenvogelschutz. Teilnehmende Landwirt*innen, die Duldungsflächen zur Verfügung stellen, erhalten auskömmliche Ausgleichszahlungen für die entstandenen Fraßschäden. Für das Projekt wurde in diesem Jahr auf der Insel Föhr so viel landwirtschaftliche Fläche wie noch nie von den Landwirt*innen bereitgestellt.

Kontakt für weitere Informationen

Carl-Heinz Christiansen
Stellvertretender Landesvorsitzender
Tel.: 0151 2170 8250, Mail: carl-heinz.christiansen(at)bund-sh.de

Bini Schlamann
Referentin für Biodiversitäts- und Agrarpolitik
Tel. 0176 603 65 296, Mail: bini.schlamann(at)bund-sh.de

Angela Ottmann
Trägerschaft Gemeinschaftlicher Wiesenvogelschutz auf Föhr.
Tel.: 04681 74 61 720, Email: info(at)bund-foehr.de

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