Eckernförde/ Kiel. „Der Eckernförder Südstrand ist ein Schutzgebiet – kein Festivalgelände. Hier sollten eigentlich Austernfischer brüten und Stranddisteln wachsen. Stattdessen werden hier Tausende Menschen eingeladen, Konzerte und Festivals zu besuchen. Das ist mit dem Schutzgedanken nicht vereinbar!“, sagt Naturschützerin Karin Michel. Sie engagiert sich ehrenamtlich im Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Schleswig-Holstein e. V. (BUND SH). Zusammen mit der Meeresschutz-Referentin des BUND SH, Verena Platt-Till, hat sie eine Stellungnahme zum Antrag auf Genehmigung von Veranstaltungen, Gastronomie, Strand- und Wassersport am Südstrand Eckernförde verfasst. Darin äußern die beiden Naturschützerinnen erhebliche Zweifel an der Umweltverträglichkeit der geplanten Veranstaltungen und richten klare Forderungen an die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde, die die naturschutzfachliche Genehmigung für Veranstaltungen erteilt.
In der Stellungnahme weisen Karin Michel und Verena Platt-Till darauf hin, dass schon im Flächennutzungsplan von 1992 für den Südstrand steht: „Desweiteren sollte dafür Sorge getragen werden, dass sich über den Badebetrieb hinaus keine umweltunverträglichen Formen der Freizeitgestaltung entwickeln können.“ Seit dem Jahr 2006 gehört der Eckernförder Südstrand zum FFH-Gebiet „Südküste der Eckernförder Bucht und vorgelagerte Flachgründe“, das sich bis nach Strande erstreckt. Schutzziel des FFH-Gebiets ist der Erhalt natürlicher Küstenlebensräume.
„Damit sich Dünen bilden und Vögel am Südstrand rasten und brüten können, braucht die Natur Zeit und Ruhe“, erklärt Verena Platt-Till. „Der Natur ihren Raum zu lassen, ist nach der EU-Wiederherstellungsverordnung sogar verpflichtend. Wer hier Großveranstaltungen genehmigt, handelt gegen geltendes Naturschutzrecht.“
Der BUND SH kritisiert zudem, dass die Dimension der Veranstaltungen verharmlost werde: „Es geht hier nicht um einige Hundert Besucher, sondern um Tausende Menschen. Diese Belastung ist für ein sensibles Küstenökosystem nicht tragbar“, so Michel.
Der BUND SH fordert deshalb, am Südstrand von Eckernförde auf Großveranstaltungen und andere Aktivitäten, die Vegetation und Tierwelt stören, ganz zu verzichten. Außerdem müsse die Stadt deutlicher darauf hinweisen, dass Hunde hier nur angeleint laufen dürfen.
„Veranstaltungen sollten an einem anderen Ort außerhalb des Schutzgebiets stattfinden – oder, wenn überhaupt, dann außerhalb der Brutzeit, also ab Juli, und mit deutlich reduzierter Teilnehmendenzahl“, macht Verena Platt-Till deutlich.
„Es braucht endlich eine klare Prioritätensetzung: Naturschutz vor Eventinteressen“, sagt Karin Michel. „Andere Regionen zeigen, dass das möglich ist – etwa auf Fehmarn, wo Veranstaltungen in FFH-Gebieten konsequent nicht genehmigt wurden.“
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