Nachbesserungen für Landesbauordnung gefordert

09. September 2026 | Energiewende, Flächenverbrauch, Klimawandel, Landespolitik, Nachhaltigkeit, Ressourcen & Technik, Stellungnahme

++ BUND SH kommentiert geplante Novelle der Landesbauordnung ++ Ansätze zum Flächensparen werden durch Sonderregeln für Nebengebäude und Militär ausgehebelt ++ Wegfall artenschutzrechtlicher Prüfungen kann im Nachhinein zu Konflikten führen ++

Kiel. Klimaschutz soll in die allgemeinen Anforderungen der Landesbauordnung (LBO) aufgenommen werden. Das begrüßt der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Schleswig-Holstein e. V. (BUND SH) ausdrücklich in seiner Stellungnahme zur geplanten LBO-Novelle und nennt noch weitere positive Punkte wie Erleichterungen für das Bauen im Bestand, für Solaranlagen und energetische Modernisierungen. 

„Umbau, Aufstockung und die Nutzung bestehender Gebäude sind in der Regel deutlich ressourcenschonender als Abriss und Neubau auf der grünen Wiese“, erklärt Joachim Schulz vom BUND SH. An anderen Stellen sieht er jedoch Nachbesserungsbedarf. Besonders problematisch ist nach Ansicht des Experten, dass naturschutz- und artenschutzrechtliche Anforderungen künftig nicht mehr automatisch im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geprüft werden sollen. Dadurch bestehe die Gefahr, dass Konflikte mit geschützten Arten oder wertvollen Lebensräumen erst nach Baubeginn erkannt werden. „Das ist weder für die Natur noch für Bauherren eine Vereinfachung. Werden Verstöße erst nachträglich festgestellt, drohen langwierige Konflikte, zusätzliche Kosten und im schlimmsten Fall sogar Rückbauverpflichtungen“, warnt Schulz.

Aus Sicht des BUND SH reicht es außerdem nicht aus, Klimaschutz lediglich allgemein als Ziel zu benennen. Erforderlich seien konkrete Anforderungen, die den Vorrang von Umbau und Sanierung stärken, zusätzliche Flächenversiegelungen begrenzen sowie Begrünung, Regenwasserrückhaltung, Verschattung und Entsiegelung fördern. Angesichts zunehmender Hitzeperioden und Starkregenereignisse müssten Klimaanpassung und Gesundheitsschutz stärker berücksichtigt werden.

Kritisch bewertet der Verband auch die vorgesehenen Sonderregelungen für Militärflächen. Nach dem Gesetzentwurf sollen dort zahlreiche bauliche Anlagen künftig verfahrensfrei sein und kommunale Bauvorschriften weitgehend nicht mehr gelten. Damit könnten wichtige Vorgaben zur Klimaanpassung und zum Schutz unversiegelter Flächen ausgehebelt werden.

Auch die geplante Ausweitung verfahrensfreier Bauvorhaben, etwa bei Garagen, Nebengebäuden oder Terrassenüberdachungen, sieht der BUND SH mit Sorge. Größere Anlagen könnten erhebliche Auswirkungen auf Flächenversiegelung, Regenwasserabfluss und das lokale Klima haben. Hier seien klare Grenzen und verbindliche Umweltstandards erforderlich.

Der BUND SH appelliert daher an Landtag und Landesregierung, die Novelle gezielt nachzubessern. „Ziel sollte eine moderne Landesbauordnung sein, die dringend benötigten Wohnraum und klimafreundliches Bauen ermöglicht, zugleich aber Natur, Artenvielfalt, Boden, Wasser und die Gesundheit der Menschen wirksam schützt“, sagt Merlin Michaelis, Referent für Flächennutzung beim BUND SH.

Hier finden Sie die Stellungnahme des BUND SH zur Novelle der Landesbauordnung Schleswig-Holstein.

 

Kontakt für weitere Informationen
Merlin Michaelis
Referent Flächennutzung
0152 25900312
merlin.michaelis(at)bund-sh.de 


Pressekontakt
Sina Clorius
0179 2630518 
sina.clorius(at)bund-sh.de 
 

Zur Übersicht

BUND-Bestellkorb