Stellungnahme: Aalschonzeit (2024)

12. Februar 2024 | Meere, Flüsse & Gewässer, Landespolitik, Stellungnahme

Inhalt

Die Verordnung (EU) 2024/257 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2024 sieht eine sechsmonatige Schließung der gewerblichen Aalfischerei in den Meeres- und Brackgewässern der Unionsgewässer vor.

Der BUND und der BUND SH empfehlen die Schonzeit für den Europäischen Aal in der Nordsee vom 1. August 2024 bis 31. Januar 2025 festzulegen. Damit wäre die Hauptwanderungszeit der Blankaale im langjährigen Mittel am besten abgedeckt (WKEELMIGRATION Report, ICES). Neue Daten aus der niedersächsischen Ems von 2020-2022 zeigen jedoch, dass es auch im Februar noch zu einer signifikanten Abwanderung von Blankaalen kommen kann (BALANCE-Projekt, Thünen Institut). Daher wäre auch eine Schonzeit vom 1. September 2024 bis zum 28. Februar 2025 denkbar.

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