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Die Regionalpläne sollen grundsätzlich eine Funktion als steuerndes Element der Raumordnung einnehmen. Der vorliegende Entwurf erfüllt diese Aufgabe nicht. Im Rahmen dieser Stellungnahme hat der BUND Schleswig-Holstein mit einer großen Auswahl von Beispielen dargestellt, dass die vorliegende Entwurfsplanung nicht geeignet ist, einen dringend erforderlichen Ordnungsbeitrag für eine zukunftsfähige und nachhaltige Raumnutzungsplanung in Schleswig-Holstein zu leisten.
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