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Die geplante Ausweisung neuer Naturschutzgebiete in der Ostsee ist ein wichtiger Schritt, um die Verpflichtungen aus der FFH-Richtlinie (92/43/EWG), der Vogelschutzrichtlinie (2009/147/EG) sowie den §§ 22 und 44 BNatSchG zu erfüllen. Sie kann einen wesentlichen Beitrag zur Erholung des stark belasteten Ökosystems Ostsee und zur Sicherung der marinen Biodiversität leisten. Damit die Schutzgebiete jedoch ihre volle Wirkung entfalten, ist eine deutliche Nachbesserung der Entwürfe erforderlich. Aus Sicht des BUND ist vor allem eine Erweiterung der Gebietskulissen notwendig, damit alle ökologisch besonders wertvollen Bereiche erfasst werden.