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Die Zukunft der Fischerei in Schleswig-Holstein hängt unmittelbar vom ökologischen Zustand von Nord- und Ostsee ab und kann nur dann nachhaltig existieren, wenn sie die Erholung der Fischbestände und Meereslebensräume ermöglicht und sich innerhalb der ökologischen Belastungsgrenzen bewegt.
Das schreibt der BUND SH in seiner Stellungnahme zur schriftlichen Anhörung des Umwelt- und Agrarausschusses des Schleswig-Holsteinischen Landtags zum Thema „Zukunft und Existenzsicherung der Fischerei in Schleswig-Holstein“ (Drucksache 20/3883) unter Berücksichtigung der Antwort der Landesregierung (Drucksache 20/4326).
Die Ursachen für den schlechten Zustand der Meere liegen nicht allein in der Fischerei, sondern auch in übermäßigen Nährstoffeinträge und der Erwärmung der Meere durch den Klimawandel. Hinzu kommen Munitionsaltlasten und langlebige Schadstoffe.
Eine zukunftsfähige Fischerei muss sich an wissenschaftlichen Fangempfehlungen orientieren, Beifänge verringern und die Meereslebensräume möglichst wenig belasten. Öffentliche Förderung darf nicht dazu dienen, ökologisch belastende Fangmethoden oder Überkapazitäten dauerhaft zu erhalten, sondern muss ökosystemverträgliche Perspektiven eröffnen. Ein Beispiel ist die Einbindung der Fischereibetriebe in den Meeresschutz, die Teil der Zielvereinbarung der Landesregierung mit den Fischereibetrieben vom April 2026 ist.
Der BUND SH hält ausreichend große, fischereifreie Schutzgebiete (unter anderem eine echte Nullnutzungszone im Nationalpark Wattenmeer), die Renaturierung der Laich- und Aufwuchsgebiete der Fische (dazu zählen auch Süßgewässer) und die Reduzierung der Nährstoffzufuhr in die Gewässer für dringend notwendige Maßnahmen. Sie schützen die Ökosysteme, fördern die Erholung der Fischbestände und kommen damit langfristig auch der Fischerei zugute.