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Der BUND SH fordert, die Energiewende und die Förderung des Natur- und Artenschutzes zu verknüpfen. Parallel zur Ausweisung der Vorrangflächen für die Windenergienutzung muss eine vergleichbare Planung für die Flächen vorgelegt werden, die zur Kompensation der Eingriffe und der Umsetzung zukünftiger Artenhilfsprogramme erforderlich sind.
Schutzgebiete, Zugvogel-Korridore, Zugvogel-Rastgebiete und Wiesenvogel-Brutgebiete sollten grundsätzlich frei von WEA bleiben. Der BUND SH nennt hier explizit die Halbinsel Eiderstedt, den Warder See und in der Breitenburger Niederung.
Außerdem sprechen wir uns gegen eine Verringerung der Abstände von Windkraftanlagen zu Brutplätzen windkraftsensibler Großvögel aus. Wir fordern, weiterhin den Abstandempfehlungen der Landesarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten zu folgen.
Der BUND SH ist überzeugt, dass in Schleswig-Holstein die notwendige Menge an erneuerbarer Energie erzeugt werden kann, ohne dabei Hotspots der Natur für die Windenergie in Anspruch zu nehmen.
Hier finden Sie die vollständige Stellungnahme zum Landesentwicklungsplan „Windenergie an Land“.