BUND-Landesverband Schleswig-Holstein e.V.

Jamaika schafft Lex Beltquerung

19. Oktober 2018 | Meere, Landespolitik, Mobilität

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) widerspricht der Darstellung in den Medien, dass die geplanten Änderungen durch das Bundes-Planungsbeschleunigungsgesetz zu keiner materiellen Verschlechterung von Betroffenen führen würden. Insbesondere die durch die Jamaika-Regierung im Bundesrat eingeforderte Ergänzung der Festen Fehmarnbeltquerung im Gesetzesentwurf hat das Potential, die notwendige juristische Prüfung deutlich zu erschweren. Der BUND fordert, dass Rechtsmittel von Bürger*innen und Verbänden in keiner Weise eingeschränkt werden.

Der noch unberührte Fehmarnbelt von der Internationalen Raumstation aus gesehen.  (NASA)

„Das gesamte Gesetzespaket verweigert sich einer ehrlichen Analyse langwieriger Planungsverfahren und ist vom Aktionismus geprägt. Ohne eine seriöse Adressierung von Ursachen, lassen sich natürlich auch keine wirksamen Lösungen finden. Die nachgeschobene Ergänzung um die Fehmarnbeltquerung durch Jamaika setzt dem die Krone auf“, fasst Ole Eggers, BUND-Landesgeschäftsführer die Bewertung des BUND zusammen. „Wir machen uns vor allem Sorgen, dass durch die ‚Lex Beltquerung‘ der Bedarf für das Projekt gesetzlich festgeschrieben wird. Eine Prüfung der Planrechtfertigung wird vor Gericht damit quasi unmöglich. Dies ist besonders pikant, da diese Bedarfsbegründung eine Fiktion ist: Die Verkehrszahlen zwischen Dänemark und Fehmarn reichen an anderer Stelle nicht mal für eine Umgehungsstraße“, so Eggers weiter. „Es ist keine Lösung Bürgerrechte einzuschränken, um Planungen zu beschleunigen. Hier offenbart sich eine gefährliche Denke in den Ministerien. Würde man Bürger*innen und Verbände früher und ehrlich einbeziehen, dann würde dies zu weniger Konflikten und in der Folge zu schnelleren Projekten führen“. 

Um der Verzögerung von Infrastrukturprojekten Herr zu werden hat das Bundesverkehrsministerium einen Entwurf für ein Planungsbeschleunigungsgesetz auf den Weg gebracht. Auf Antrag des FDP-geführten Landesverkehrsministeriums wurde dieser Entwurf im Bundesrat um eine Sondergesetzgebung für die Fehmarnbeltquerung ergänzt – als einziges Infrastrukturprojekt überhaupt. Die Ergänzung wurde vom Umweltministerium mitgetragen, da angeblich keine materielle rechtliche Verschlechterung zu erwarten sei. Der BUND widerspricht dieser Einschätzung. 

Der BUND hat im Verkehrsausschuss des Bundestages am 15. Oktober 2018 auch deutlich gemacht, dass der Gesetzesentwurf nicht zu einer Planungsbeschleunigung führen wird. „Damit ein Gesetz Probleme lösen kann, müssten erstmal die Ursachen adressiert werden. Jedoch scheinen weder Bundes- noch Landesministerien dazu willens zu sein“, erläutert BUND-Naturschutzreferent Tobias Langguth. „Die wesentlichen Ursachen sind aus unserer Sicht eine mangelnde Priorisierung. Tausende Projekte bundesweit gehören zum vordringlichen Bedarf. Dass man sich da verzettelt, ist dann keine Überraschung, dann nach wie vor fehlt Personal bei der Landesplanung. Des Pudels Kern bleibt aber die frühzeitige und gute Bürgerbeteiligung. Solange die Politik eine gute Beteiligung und offene Diskussion über Straßenbauprojekte mit den Bürger*innen verweigert, werden Bauvorhaben immer länger dauern – und das Vertrauen in demokratische Institutionen weiter untergraben“, so Langguth abschließend. 

Pressekontakt:

Ole Eggers, BUND-Landesgeschäftsführer
0431 66 060-60, 0178 63 50 719, ole.eggers(at)bund-sh.de

Tobias Langguth, BUND-Referent für Naturschutz
0431 66 060-51, tobias.langguth(at)bund-sh.de 

 

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