Kiel. „Die Mehrheit der Menschen ist für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Damit das so bleibt, müssen neue Windparks mit Rücksicht auf hochwertige Landschaftsräume und auf den Natur- und Artenschutz gebaut werden“, sagt Carl-Heinz Christiansen vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Schleswig-Holstein e. V. (BUND SH). Als Sprecher des BUND-Landesarbeitskreises Energiewende hat er federführend die verbandliche Stellungnahme zum novellierten Landesentwicklungsplan Windenergie an Land koordiniert.
Auf Grundlage des neuen Landesentwicklungsplans sollen neue Vorranggebiete für die Windenergienutzung ausgewiesen werden. Unter den jetzigen Kriterien beträgt der Anteil der Potenzialflächen 7,2 Prozent der Landesfläche – lediglich 3,2 Prozent werden laut bundesgesetzlichen Vorgaben benötigt. Der BUND SH fordert, dass als Planungsziel nicht ein Mindest-Wert, sondern der Maximal-Wert von 3,2 Prozent der Landesfläche entsprechend der Bundesgesetzgebung formuliert wird.
„Wir haben bereits jetzt eine große Konkurrenz um Flächen zwischen Landwirtschaft, Energieerzeugung, Naturschutz sowie Wohn- und Verkehrsinfrastruktur. Wälder und Wiesen haben dabei die schwächste Lobby, dabei sind sie für unsere Erholung und für den Erhalt der Artenvielfalt von unschätzbarem Wert. Deshalb müssen die vorhandenen Schutzgebiete und ihre Umgebung frei von Windenergieanlagen bleiben. Zusätzlich sollte Platz eingeplant werden, um Lebensräume zu einem Netz aus Biotopen und Wander-Korridoren für Tierarten weiterzuentwickeln“, erklärt Merlin Michaelis, Referent für Flächenverbrauch beim BUND SH.
Carl-Heinz Christiansen ergänzt: „Deutschland und die Bundesländer wurden bereits von der EU ermahnt, ihre Fauna-Flora-Habitat-Gebiete besser zu schützen. Wenn Windenergieanlagen jetzt 100 Meter entfernt von diesen FFH-Gebieten errichtet werden dürfen, ist das nicht mit den Schutzzielen vereinbar.“ Der BUND SH fordert einen Tabubereich von 1.200 Meter um EU-Vogelschutzgebiete und einen Abstand von mindestens 300 Metern zu Naturschutz- und FFH-Gebieten. Der Abstand zu Wäldern sollte mindestens 200 Meter betragen, um diese wichtigen Lebens- und Erholungsorte zu schützen.
Positiv merkt der BUND SH unter anderem an, dass die Hauptachsen des überregionalen Vogelzugs, zum Beispiel zwischen der Halbinsel Eiderstedt und der Eckernförder Bucht, von Windenergieanlagen freigehalten werden sollen. Die Vogelzug-Achsen sind nach Meinung von Experten jedoch unzureichend und fehlerhaft dargestellt. Es fehlt die Vogelfluglinie über Fehmarn und das südwestliche Schleswig-Holstein an die Unterelbe sowie die Baltische Zugvogeltrasse entlang der Ostseeküste über die Lübecker Bucht. Zu den wichtigen Rast- und Überwinterungsgebieten auf dieser Zugvogelachse gehören der Warder See und die Breitenburger Niederung. Der BUND SH fordert, die Karten und die Planung entsprechend zu korrigieren.
Der Naturschutzverband fordert außerdem, in Landschaftsschutzgebieten und Naturparks nur in Ausnahmefällen den Bau von Windparks zuzulassen. Dies diene auch der Akzeptanz in der Bevölkerung und der Möglichkeit, bestehende und zukünftige Artenhilfsprogramme umzusetzen.
„Parallel zur Ausweisung der Vorrangflächen für die Windenergienutzung muss die Landesregierung eine vergleichbare Planung für Biodiversitäts-Flächen vorlegen, die zur Kompensation der Eingriffe und für die Umsetzung zukünftiger Artenhilfsprogramme erforderlich sind“, sagt Carl-Heinz Christiansen. „Wir können in Schleswig-Holstein die notwendige Menge an erneuerbarer Energie erzeugen, ohne dabei Hotspots der Natur in Anspruch zu nehmen.“
Hier finden Sie die vollständige Stellungnahme des BUND SH zum Landesentwicklungsplan Windenergie an Land.
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