BUND-Landesverband Schleswig-Holstein e.V.

BUND: Es braucht konkrete Ziele, um das Klima zu schützen

20. Oktober 2020 | Klimawandel, Mobilität, Energiewende

Kiel. Das Klimaschutzgesetz muss umfassend überarbeitet werden. Eine Ergänzung des bisherigen Gesetzes um mehr oder weniger willkürliche Absätze und Paragraphen reicht dafür nicht aus. Der BUND SH fordert konkrete jährliche Zielvorgaben für alle Sektoren. In Erwartung der Novellierung des Klimaschutzgesetzes formuliert der Verband entscheidende Eckpunkte und sofort durchführbare Maßnahmen für den Klimaschutz.

Global warming  (pixabay.de)

„Der Klimaschutz ist eine der prioritären Aufgaben der Menschheit. Nur durch politischen Willen und eine Novelle des Klimaschutzgesetzes kann Schleswig-Holstein seinen Anteil am 1,5 Grad-Ziel der Klimakonferenz von Paris noch erreichen.“, so Ole Eggers, Geschäftsführer des BUND Landesverband Schleswig-Holstein. Nach Berechnungen des Weltklimarates IPCC stehen Deutschland seit 2018 noch 4.200 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente zu. Auf Schleswig-Holstein heruntergebrochen heißt das, dass seit 2018 insgesamt nur noch 150 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente emittiert werden dürfen.

Dabei gibt es in Schleswig-Holstein gleich mehrere Ansatzpunkte, an denen sofort klimawirksame Maßnahmen umgesetzt werden können. So ist der geplante Flüssigerdgas (LNG) Port in Brunsbüttel ein unsinniger Schritt auf dem Weg zur Energiewende. Durch Frackinggas und Methanschlupf ist LNG ähnlich klimaschädlich wie andere fossile Energieträger. Laut Bundesumweltministerium ist der CO2-Ausstoß einer solchen Anlage ähnlich zu dem eines Kohlekraftwerks. Brunsbüttel droht damit zu dem Klimaspot schlechthin in Schleswig-Holstein zu werden.

Die anstehende Fortschreibung des Landesentwicklungsplans (LEP) muss klimaneutral ausgerichtet werden. Nur unter Berücksichtigung von Klimagesichtspunkten, die einem Klimaschutzgesetz sowie einem Mobilitätswende-Gesetz nicht widersprechen, darf der LEP novelliert werden. So ist auch der Weiterbau der A20 mehrfach klimawirksam. Der Flächenverbrauch sowie die „graue Energie“, die in den Ausbau fließen, sind Auswirkungen, die bereits jetzt gestoppt werden können. Außerdem steht das Bauvorhaben einer Mobilitätswende kontraproduktiv entgegen.

Darüber hinaus hat der BUND Schleswig-Holstein 34 Eckpunkte zur Novelle des Klimaschutzgesetzes formuliert, die für einen wirksamen Klimaschutz beachtet werden müssen. „Alle Lebensbereiche sind betroffen und somit müssen auch alle Ministerien und Verwaltungsebenen beim Klimaschutz mitwirken. Jeder Sektor braucht ein konkretes Treibhausgas-Budget, damit Schleswig-Holstein das Land zwischen und nicht unter den Meeren bleibt.“, sagt Kirsten Kock, Mobilitätsreferentin des BUND Schleswig-Holstein.

Kontakt:

Kirsten Kock, Mobilitätsreferentin, kirsten.kock@bund-sh.de, Tel.: 0431/66060-41
Ole Eggers, Geschäftsführer, ole.eggers@bund-sh.de, Tel.: 0178 63 50 719
Pressekontakt: 
Anna-Lisa Cohrs, Referentin für Öffentlichkeitsarbeit anna.cohrs@bund-sh.de, Tel.: 01525/3789231

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