BUND-Landesverband Schleswig-Holstein e.V.

BUND stellt vier essentielle Forderungen zum Klimaschutz an Landespolitik

06. September 2019

Der BUND Schleswig-Holstein verlangt den sofortigen konsequenten Einsatz der schleswig-holsteinischen Landtagsfraktionen zur Eindämmung der Klimakrise. Kiel: Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. in Schleswig-Holstein (BUND) fordert die schleswig-holsteinische Landespolitik auf, vier Forderungen für konsequenten Klimaschutz im nördlichsten Bundesland sofort und ambitioniert umzusetzen. Die Forderungen wurden den einzelnen Fraktionen der Landesregierung zugestellt. Diese Maßnahme bildet den Auftakt für die BUND Polit-Talk „Klimaschutz JETZT! – Die Uhr tickt.“ mit den klimapolitischen Sprecher*innen von fünf Fraktionen am 19. September in Kiel.

Global warming  (pixabay.de)

„Die Landesregierung sieht sich selbst als ehrgeizigen Vorreiter, um Ziele der Energiewende- und Klimaschutzpolitik zu erreichen. Die Realität sieht dann oft anders aus“, sagt Ole Eggers, Landesgeschäftsführer im BUND Schleswig-Holstein. „Mit unseren vier Forderungen besteht für die Fraktionen nun die Chance, tatsächlich weitsichtige Politik für den Schutz unseres Klimas zu machen.“

Der BUND Schleswig-Holstein fordert von der Landesregierung, den ambitionierten Worten ebensolche Taten folgen zu lassen. Als am stärksten vom Anstieg des Meeresspiegels bedrohter Teil Deutschlands, hat Schleswig-Holstein ein vitales Interesse am Klimaschutz und sollte als erstes deutsches Bundesland den Klimanotstand ausrufen. Zudem ist für die wirksame Bewältigung der Klimakrise ein echtes Klimaschutzgesetz zu beschließen und zukünftige Entscheidungen sind auf ihre Klimawirksamkeit zu überprüfen. Entweder übernimmt der Ministerpräsident für die anstehenden Aufgaben die Richtlinienkompetenz oder ein übergeordnetes Klimaschutzministerium muss eingerichtet werden, um diese Aufgaben zu bewältigen. Der BUND fordert: Schleswig-Holstein muss das Klimaschutzland werden.

„Das nördlichste Bundesland muss nun vorlegen. Das geht nur, wenn das Land die Forderungen zeitnah und verbindlich umsetzt.“ so Ole Eggers weiter. Die Antworten der Fraktionen auf die BUND-Forderungen sollen am 19. September im Rahmen eines Polit-Talks der Öffentlichkeit dargestellt werden. Rückfragen an die klimapolitischen Sprecher*innen der Fraktionen sind vor Ort möglich.

Pressekontakt:
Ann Kristin Montano, Referentin für Öffentlichkeitsarbeit und Naturschutz, BUND Schleswig-Holstein, Telefon: 0431 66 060 51, E-Mail: annkristin.montano(at)bund-sh.de

Ole Eggers, Geschäftsführer, BUND Schleswig-Holstein, Telefon 0431 66 060 60, E-Mail: ole.eggers(at)bund-sh.de

 

Die vier Klimaschutzforderungen des BUND an das Land

Unsere Vision: Klimagerechtes Schleswig-Holstein

Wir leben in einem ökologisch begrenzten System, dessen Grenzen wir nicht überschreiten. Das klimaneutrale Handeln im Land orientiert sich an dem Erhalt der globalen Lebensgrundlagen für die Natur und alle Geschöpfe, der Chancengleichheit für alle Teile der Menschheit und dem Recht heutiger und zukünftiger Generationen auf ein genügsames, auskömmliches und lebenswertes Dasein.

Unsere vier Forderungen:

1. Klimanotstand für Schleswig-Holstein ausrufen

2. Ein wirksames, echtes Klimaschutzgesetz

3. Klimaschutzministerium jetzt

4. Schleswig-Holstein wird Klimaschutzland

Forderungen mit Erläuterungen

1. Klimanotstand für Schleswig-Holstein

Das Land Schleswig-Holstein sieht sich als Treiber des Klimaschutzes. In Erkenntnis der drohenden Klimakatastrophe ruft es als erstes deutsches Bundesland den Klimanotstand aus. Das bedeutet, dass jedes Gesetz, jeder Erlass und jede Verordnung auf seine Klimawirksamkeit hin überprüft und gegebenenfalls geändert wird. Damit erkennt das Land an, dass die eigenen bisherigen Ziele und Maßnahmen zum Klimaschutz nicht ausreichen. Jetzt ist schnelles und entschiedenes Handeln in allen Politikfeldern auf Grundlage eines unverzüglich zu schaffenden, sektorenübergreifenden, wirksamen Landesklimaschutzgesetzes erforderlich. Soweit notwendige Regelungen auf Bundes- oder EU-Ebene getroffen werden, nutzt die Landesregierung alle Möglichkeiten zu ihrer Verwirklichung, u. a. durch entsprechende Initiativen im Bundesrat.

2. Ein wirksames, echtes Klimaschutzgesetz

Das bisherige Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holsteins von 2017 hat seine Ziele für 2020 weit verfehlt. Statt der geplanten CO2-Reduktion von 40 % bis 2020, werden bis dahin nur 25,3 % erreicht werden. Um die Verantwortung für die Einhaltung der Klimaschutzziele zu übernehmen, braucht es ab sofort eine klare Prioritätensetzung von der Politik, mit dem Ziel bis 2040 für Schleswig-Holstein eine Klimaneutralität zu erreichen. Dieses Ziel bedeutet, es wird dann nur noch so viel Treibhausgas ausgestoßen, wie die Natur binden kann. Klimaneutralität kann nur erreicht werden, wenn alle Treibhausgas-Verursacher einbezogen und alle Treibhausgassenken berücksichtigt werden. Das umfasst auch ins Ausland ausgelagerte Emissionen und Flächenbeanspruchungen.

Deshalb fordert der BUND ein echtes und wirksames Klimaschutzgesetz. Es setzt konkrete Ziele für die Reduktion der Emissionen für alle Sektoren, bzw. die Bindung von Treibhausgasen in Böden und Wäldern fest und benennt verbindliche Maßnahmen für:

  • Land- und Waldwirtschaft
  • Natur- und Bodenschutz,
  • Mobilität,
  • Bauen, Energie und Wärme, Öffentliche Ver- und Entsorgung,
  • Landes- und Regionalplanung mit Flächenversiegelungen,
  • Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistung.

Die Umsetzung der Ziele beginnt ab sofort und muss regelmäßig evaluiert werden. Die Zwischenziele sind degressiv zu benennen, also zuerst die kostengünstigen, schnell- und stark wirkenden Maßnahmen und später die teureren und weniger wirksamen.

  • Der erweiterte Beirat für Energiewende und Klimaschutz kontrolliert die Erfolge anhand der jährlich vorzulegenden Berichte und berät die Regierung bei der Umsetzung der weiteren und ggf. zu verschärfenden Maßnahmen.
  • Wenn ein Sektor die Emissionsziele verfehlt, muss er wirkungsvoll sanktioniert werden, z.B. durch Umverteilungen im Landeshaushalt.
  • Hinsichtlich der Kostenfrage gilt grundsätzlich das Verursacherprinzip. Besondere Härten können durch Beihilfen mit gezielten Auflagen abgefedert werden.Die Fortschreibung des Klimaschutzgesetzes wird noch in dieser Legislaturperiode beraten und beschlossen.

3. Klimaschutzministerium jetzt

Der Ministerpräsident muss umgehend den Klimaschutz als seine übergeordnete Aufgabe ansehen und mit der entsprechenden Richtlinienkompetenz umsetzen. Der um die noch fehlenden Sektoren erweiterte Energiewende- und Klimabeirat begleitet den oben genannten Prüfungsprozess der Gesetze und hat ein Vetorecht. Der BUND fordert: Spätestens ab der nächsten Legislaturperiode wird ein sektorenübergreifendes Klimaschutz-Ministerium eingerichtet. Diesem müssen unterstehen:

  • Die Abteilung „Verkehr und Straßenbau“ des Verkehrsministeriums.
  • Die Abteilungen „Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und Natur“ des MELUND.
  • Die Abteilungen „Bauen und Wohnen“ sowie „Landesplanung und ländliche Räume“ des Innenministeriums.
  • Fünf starke Staatssekretär*innen, die den einzelnen Sektoren zugeordnet sind.

4. Schleswig-Holstein wird Klimaschutzland

Schleswig-Holstein versteht sich als klimapolitischer Vorreiter der Bundesländer und wird bis 2040 per Gesetz klimaneutral. Der BUND fordert das Land auf, Verantwortung zu übernehmen: Klimaschutz- und -gerechtigkeit wird Teil der Landesverfassung. Schleswig-Holstein orientiert sich dabei an den 17 Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen (SDGs). Das beinhaltet unter anderem Generationengerechtigkeit, soziale Gerechtigkeit, globale Verteilungsgerechtigkeit und Artengerechtigkeit.

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