In der Praxis – Baulandkataster
Baulandkataster in der Praxis-Busdorf und Dannewerk
Neben Baulücken werden in einem Baulandkataster auch geringfügig bebaute Grundstücke sowie falsch oder unzureichend genutzte Flächen erfasst, die in absehbarer Zeit aus öffentlich-rechtlicher Sicht bebaubar sind. Diese Flächen sind grundsätzlich erschlossen und können aufgrund vorhandener, rechtsgültiger Bebauungspläne ohne ein umfassendes Planungsverfahren zügig, günstig und flächenschonend bebaut werden. Die Flächen werden kartografisch dargestellt und um eine Liste der Flächen ergänzt.
Diese Liste kann die Lage, die Grundstücksgröße und Angaben darüber, ob das Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt oder nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) in den Innenbereich fällt, enthalten. Darüber hinaus können Potenziale für Dachgeschossausbauten oder Aufstockungen sowie leerstehende Gebäude / Wohnungen
hinterlegt werden.
Es kann außerdem sinnvoll sein, solche Gebiete zu vermerken, die einen hohen Altersdurchschnitt der Einwohner*innen aufweisen. Darauf, dass solche Gebiete zeitnah von Leerstand bedroht sein könnten, sollten Kommunen idealerweise durch die Erarbeitung von Konzepten zur Attraktivitätssteigerung für jüngere Menschen vorbereitet sein. Falls notwendig, können kleine Gemeinden dabei von der zuständigen Kreisplanung Unterstützung erfahren. So haben auch kleinere Kommunen die Möglichkeit, kommunales Flächenmanagement zu betreiben.
Baulandkataster dienen als Service für alle Interessierten, wie potentielle Bauinteressent*innen, Architekt*innen und Immobilienmakler*innen, um die Auswahl geeigneter bebaubarer Grundstücke zu vereinfachen. Das Baulandkataster kann auf freiwilliger Basis sowohl in der vorbereitenden (Flächennutzungsplan) und verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan) als auch in der informellen Stadtplanung (z. B. Entwicklungskonzepte) Anwendung finden.
Damit es seine volle Wirkung entfaltet, ist seine regelmäßige Nutzung sowie die regelmäßige Aktualisierung erforderlich. Dafür müssen sowohl in der Kommunalpolitik als auch -verwaltung seine Vorzüge bekannt sein und die notwendigen Haushaltstitel zur Verfügung stehen. Auch wenn Kataster inzwischen in der kommunalen Praxis etabliert sind, ist anzunehmen, dass nur etwa ein Drittel der Gemeinden über ein solches Planwerk verfügt – ob diese regelmäßig aktualisiert werden, ist zudem unbekannt. Gerade kleinere Kommunen sehen sich häufig nicht in der Lage, ein Baulandkataster zu führen. Ein Praxisbeispiel, das Sie unten finden, soll aufzeigen wie dies doch möglich sein kann.
Die Einführung eines Baulandkatasters führt nicht unmittelbar zu einer Verringerung des Flächenverbrauches. Es hilft aber, Möglichkeiten der Innenentwicklung zu erkennen, sodass es für die Aufstellung kommunaler Mengenziele als Grundlage dienen kann. Durch die bereitgestellten Informationen können Baulandkataster zudem zu einer schnellen Mobilisierung von Flächen (Bereitstellung) beitragen. Je nach Größe und Struktur einer Kommune sind unterschiedliche Ansätze zur Erhebung von Potenzialflächen sinnvoll und realistisch. Zwar können kleinere Kommunen häufig nicht auf umfassende, automatisierte Geo-Daten zugreifen, dafür sind sie oft in der Lage, Daten händisch vor Ort zu erheben oder Luftbildaufnahmen auszuwerten.
Die Aufstellung und Pflege eines Katasters kostet zunächst Geld und Aufwand. Da die gesammelten Flächen jedoch üblicherweise schon erschlossen sind und Planungsrecht besteht, macht sich ein Baulandkataster frühzeitig bezahlt. So entfallen sowohl Erschließungskosten für die Infrastruktur als auch langwierige kostenintensive Bebauungsplanverfahren.
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