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Gemeinsame Flächennutzungsplanung

Eine Kooperation bei der Flächennutzungsplanung umfasst neben gemeinsamen Flächennutzungsplänen (mehr zu F-Plänen) sowohl die Abstimmung von Bauleitplänen als auch z. B. interkommunale Kooperationsformen bei der Entwicklung von Wohnflächen. Dabei ist festzuhalten, dass § 2 Abs. 2 BauGB ohnehin vorschreibt, dass Nachbarkommunen zur gemeinsamen Abstimmung ihrer F-Pläne verpflichtet sind, um ein Minimum an gemeindeübergreifender Kooperation sicherzustellen. Dass Kommunen zur gegenseitigen Rücksichtnahme aufgerufen sind, um unzumutbare Effekte auf Nachbargemeinden auszuschließen, hat jedoch selten eine bleibende, flächensparende Zusammenarbeit zur Folge. So sind gemeinsame F-Pläne weiterhin die absolute Ausnahme.
Das Baugesetzbuch sieht über diese Verpflichtung hinaus die Möglichkeit vor, dass das Land den Kommunen zugedachte Aufgabenbereiche anderen Gebietskörperschaften übertragen kann. So können z. B. Ämter oder Verbandsgemeinden F-Pläne für ihre Gemeinde erstellen (§ 203 BauGB). Außerdem ist es möglich, dass Kommunen auf freiwilliger Basis einen gemeinsamen F-Plan aufstellen. Dies soll laut § 204 BauGB vor allem dann geschehen, wenn „ihre städtebauliche Entwicklung wesentlich durch gemeinsame Voraussetzungen und Bedürfnisse bestimmt wird“ und dann, „wenn die Ziele der Raumordnung […] eine gemeinsame Planung erfordern“. Sollte zukünftig der Landesentwicklungsplan (Link) ein verbindliches Ziel für das Flächensparen festsetzen, würde das die Notwendigkeit gemeinsamer F-Pläne deutlich erhöhen

 (Sascha Langenstein / Wikimedia Commons)

Diesen Plan können die Gemeinden gemeinsam erarbeiten oder sie gründen zu diesem Zweck einen Planungsverband (§ 205 BauGB). Solche Planungsverbände sind eine Form kommunaler Zweckverbände, die speziell für die Bauleitplanung genutzt werden können. Sinn kann eine kooperative Flächennutzungsplanung auch für Ballungsräume ergeben. Eine solche Planung kann dann durch sogenannte Stadt-Umland-Verbände Bevölkerungsdynamiken betrachten und begegnen, die nicht nur die Stadt selbst, sondern zwangsläufig auch umliegende kleinere Kommunen betreffen. Dabei übernimmt der eingerichtete Stadt Umland-Verband anstelle der Einzelkommunen die Aufgabe der Flächennutzungsplanung.
Die Mitglieder der Verbandsversammlung – dem Arbeitsorgan des Stadt-Umland-Verbandes – repräsentieren ihre jeweiligen Kommunen und sind an deren Weisungen gebunden. Die beteiligten Kommunen können in der Realität aber daran scheitern, dass durch den hohen Aufwand mögliche Potenziale für alle Seiten unerkannt bleiben oder durch einen fehlenden Vorteil-Lasten-Ausgleich kein gemeinsamer Nenner gefunden werden kann.
Die Aufstellung von F-Plänen, die an den Ortsgrenzen enden, kann nachhaltige Flächensparziele nicht allein sicherstellen. Der Wettbewerb der Nachbarkommunen und die unkoordinierte Ausweisung von Bauland ist Folge der bestehenden kommunalen Einzelinteressen. Das bedeutet, dass eine Fokussierung auf eine nachhaltige Innenentwicklungspolitik erfolgversprechender ist, wenn Nachbarkommunen eine ähnliche Flächenpolitik verfolgen und sowohl Innen- wie Außenentwicklung untereinander abstimmen. Eine wichtige Vorarbeit können dabei die bereits vorgestellten unverbindlichen Möglichkeiten der Kooperation sein. So können Gemeinden konkrete Schwerpunkte für die Wohnflächenentwicklung beschließen und vertraglich festhalten.

Teil dieser Regelungen sollte unbedingt ein Vorteil-Lasten-Ausgleich sein, der Chancen und Risiken berücksichtigt. Eine interkommunale Zusammenarbeit im Hinblick auf die F-Planung ist bisher wenig verbreitet und häufig dadurch gekennzeichnet, dass die Ausweisung von Neubauflächen nur aufaddiert werden, ohne dass tatsächlich an einer Stelle auf Neuausweisung verzichtet wird, die bereits an anderer Stelle vorgesehen sind. Gemeinsame F-Pläne stellen aber sicher, dass ein intensiver Austausch und bestenfalls eine Abwägung von Interessen zwischen den Kommunen erreicht wird, die über die reine Abstimmungspflicht hinausgeht.
Die kooperierenden Gemeinden können gemeinsame verbindliche Mengenziele für die Flächeninanspruchnahme durch Siedlungsfläche festsetzen und diese in gemeinsamen F-Plänen festhalten, um eine Verringerung des Flächenverbrauches zu bewirken. Dazu müssen feste Zielsetzungen für die Entwicklung von Baugrund in den Innenbereichen sowie für die effiziente Bodennutzung getroffen werden sowie Nachverdichtung berücksichtigt und Brachflächen und Potenziale der Nachverdichtung als Bauland priorisiert und ausgewiesen werden. Eine kooperative F-Planung kann nicht allein die Umsetzung einer bodenschonenden Flächensparpolitik sicherstellen. Um zu gewährleisten, dass die Begrenzung bei der Ausweisung von Bauland, bei der zwangsläufig eine oder mehrere Parteien mehr profitieren als andere, keine Missmut bewirkt und sich alle Parteien an die Vorgaben halten, ist ein gerechter Ausgleich der Interessen an anderer Stelle sicherzustellen.

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