BUND-Landesverband Schleswig-Holstein e.V.

Strukturfonds

Lebens- und Wirtschaftraum Rendsburg

Die Bürgermeister*innen der Gemeinden Alt Duvenstedt, Borgstedt, Fockbek, Jevenstedt, Nübbel, Schacht-Audorf, Osterrönfeld, Rickert, Schülldorf, Schülp bei Rendsburg und Westerrönfeld und die der Städte Büdelsdorf und Rendsburg beschlossen im Jahr 2002, einen Gebietsentwicklungsplan (GEP) für den „Lebens- und Wirtschaftsraum Rendsburg“ durchzuführen.
Ziel des GEP war es, über einen Zeitraum von 15-20 Jahren, eine bedarfsgerechte, geordnete und auf einzelne Schwerpunkte fokussierte Siedlungsentwicklung der teilnehmenden Kommunen im Raum Rendsburg ins Auge zu fassen. Die flächenbezogene Abstimmung war und ist nach wie vor eines der Kernelemente der Kooperation.

Rendsburg - Teil der Kooperation  (Pelz / Wikimedia Commons)

Der Ziele der Kooperation:

Über Grenzen hinaus planen und agieren
Die Innenentwicklung fördern
Die weitere Zersiedelung vermeiden
Die regionale Identität fördern und gleichzeitig kommunale Identitäten wahren
Unterschiedliche Lebensqualitäten sichern
Freizeitqualitäten und soziale Infrastruktur sichern und ausbauen
Den Wirtschaftsraum attraktiv gestalten

Der erste GEP der 13 an der neu gegründeten Entwicklungsagentur beteiligten Gemeinden wurde im Jahr 2015 fortgeschrieben. Der GEP dient der regional verbindlichen Abstimmung zur Entwicklung von Wohnungsbau und gewerblichen Flächen. Der für die Kooperation entwickelte Ansatz eines Interessenausgleichs in Form eines Strukturfonds soll dabei helfen, die involvierten Gemeinden auf der regionalen Ebene des „Lebens- und Wirtschaftsraums“ zu unterstützen und Verzicht an einer Stelle durch eine Kompensation an anderer Stelle fair zu gestalten. Der Anspruch ist, gemeinsam Projekte zu entwickeln und durchzuführen, die im regionalen Kontext einen Mehrwert schaffen, ohne einzelne Kommunen zu benachteiligen.

Ziele des Strukturfonds:

finanzielle Sicherung der Kooperation, d.h. laufender Geschäftsbetrieb, Gremienarbeit, Protokollierung, Controlling,
Kommunikation und Monitoring, Fortschreibung und inhaltliche Weiterentwicklung der flächenbezogenen Planung

Schaffung eines Instrumentes zum Ausgleich der wechselseitigen Interessen (unter Berücksichtigung der Bevölkerungsentwicklung) der beteiligten Kommunen
quantitative und qualitative Steuerung der Flächenentwicklung (flächensparendes Bauen, Förderung der Innenentwicklung und Stärkung der wohnbaulichen Entwicklung in
den beteiligten Städten)

Die Beiträge zum Strukturfonds, die von den Gemeinden zu leisten sind, bemessen sich an zwei Faktoren: Ein erster Beitrag erfolgt auf Basis der „Umlagegrundlage“ nach Finanzausgleichsgesetz (FAG) und berücksichtigt so die individuelle Leistungs- und Wirtschaftskraft der beteiligten Gemeinden, während ein zweiter Beitrag auf Grundlage der prognostizierten Einwohner*innen-Entwicklung berechnet wird.

Alt Duvenstedt - Teil der Kooperation  (Hans-Jürgen Neubert / Wikimedia Commons)

Beitrag 1:
Betragspflichtig sind alle beteiligten Gemeinden. Als Bemessungsgrundlage ist ein bestimmter Anteil nach dem FAG festgesetzt. Die Regionalkonferenz – das Vertretungsgremium der Region – setzt jährlich den Prozentsatz zur Bemessung des Beitrages fest. Der Beitrag soll im Regelfall 1% der Umlagegrundlage nach FAG pro Jahr betragen.
Beitrag 2:
Der zweite Beitrag beruht ausschließlich auf der wohnbaulichen Entwicklung, die im Gebietsentwicklungsplan für den „Lebens- u. Wirtschaftsraum“ in drei Kontingenten (vor 2010 / 2010 bis 2020 / nach 2020) ausgewiesen sind. Jede Gemeinde, auf deren Boden Wohnraum entsteht, zahlt einmalig 2.500 € pro Wohneinheit in den Strukturfonds ein.

Die Mittel aus dem Strukturfonds werden an die beteiligten Gemeinden als Zuweisungen oder (Zins-) Zuschüsse zur Finanzierung von Leitprojekten verwendet. Leitprojekte können z. B. Projekte zur Förderung des Radverkehrs, des ÖPNV oder gemeinsame Planvorhaben sein. Der Strukturfonds bezieht so, als multisektoraler Ansatz, mehrere kommunale Handlungsfelder in den Vorteil-Lasten Ausgleich ein. So können Ansätze zum flächensparenden Bauen, die Förderung der Innenentwicklung und die Stärkung der wohnbaulichen Entwicklung in den beteiligten Gemeinden unterstützt werden. Die GEP für den Lebens- und Wirtschaftsraum Rendsburg wurde 2004 bis 2007 als Modellvorhaben der Raumordnung vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung gefördert.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Lebens- und Wirtschaftsraum Rendsburg finden Sie auf der Homepage der Entwicklungsagentur Rendsburg:
Entwicklungsagentur
 

Eine Erläuterung der Funktionsweise des Strukturfonds finden Sie hier:
Strukturfonds
 

Die Vereinbarung der an der Gebietsentwicklungsplanung für den Lebens- und Wirtschaftsraum Rendsburg beteiligten Kommunen über einen Interessenausgleich finden Sie hier:
Vereinbarung der Kommunen

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