BUND-Landesverband Schleswig-Holstein e.V.

Jetzt kooperieren

Finanzieller Vorteil-Lasten-Ausgleich

Grundlage für eine interkommunale Kooperation, die nicht nur eine flächensparende Siedlungsentwicklung zum Ziel hat, sondern auch allen Partner*innen das Gefühl gibt, auf Augenhöhe zu agieren, ist die faire Verteilung von Vorteilen und Lasten gleichermaßen. Eine umfassende Bereitschaft zur Zusammenarbeit ist nur realistisch, wenn alle Parteien darauf vertrauen können, dass Gewinne und Kosten fair verteilt sind. Dabei kann der Ausgleich im Hinblick auf die Siedlungsflächenentwicklung durchaus bei anderen Themen wie Schulen oder KiTas erfolgen. Hier bietet sich z. B. ein Strukturfonds an, der auch andere Handlungsfelder und Aufgaben der Kommunen über das Thema Siedlungsentwicklung hinaus betrachtet und dort mitfinanziert.

Dieses Vorgehen ist einem rein finanziellen Ausgleich vorzuziehen, der häufig schwer auszuhandeln und zu bilanzieren ist und viel Konfliktpotenzial birgt. Alternativ bietet sich hier ein Ausgleichsfonds über die Kooperationslaufzeit, dessen Einzahlungen sich in ihrer Höhe z. B. an den über die Zeit erzielten Zuwächsen an Einwohner*innen bzw. Steuern bemisst. Das Verhandeln eines angemessenen und fairen Ausgleichs beidseitiger Interessen kann dabei als wichtiger Schritt eines gemeinsamen Lernens und Abtastens dienen. So können Differenzen und Gemeinsamkeiten in Interessen und Zielvorstellungen erkannt werden und bestenfalls ein Mehrwert für alle Parteien erzielt werden.
Konkret festgesetzte Mengenziele lassen sich deutlich einfacher sicherstellen, wenn im Vorfeld eine Einigung auf einen fairen Vorteil-Lasten-Ausgleich erzielt wurde.

 (Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein)

Die Sicherheit, dass die Partnerkommune den Verzicht einer Neuausweisung mitträgt bzw. kompensiert, hilft, nachhaltige Ansätze, wie die verstärkte Mobilisierung im Bestand, zu fokussieren und Mindeststandards (z. B. Flächeneffizienz) sicherzustellen. So ist ein beidseitig akzeptierter Vorteil-Lasten-Ausgleich die Basis für die Effektivität interkommunaler Zusammenarbeit im Kontext des Flächensparens. Damit kann der Vorteil-Lasten Ausgleich zu allen flächenpolitischen Zielsetzungen beitragen, die in interkommunaler Abstimmung getroffen werden. Besonders zentral ist aber augenscheinlich die Zuweisung von Flächen für die Siedlungsentwicklung.
Eingerichtete Planungs- oder Zweckverbände sollten Regelungen zu einer regelmäßigen Überprüfung der vertraglichen Ausgestaltung des Vorteil-Lasten-Ausgleichs in Form von Satzungen treffen. Der Erarbeitung eines Vorteil-Lasten-Konzepts steht wenig im Wege – besonders im Rahmen einer informellen Kooperation. Das Erreichen einer konkreten Regelung, die von allen Partner*innen akzeptiert wird, gestaltet sich jedoch weniger einfach. So muss zwangsläufig eine gemeinsame Bewertungsgrundlage von Vorteilen und Lasten gefunden werden und die gegenseitige Bereitschaft gegebenenfalls auf Neubaugebiete zu verzichten, vorausgesetzt werden.

Ein guter Vorteil-Lasten-Ausgleich soll einerseits eine sparsame Flächenentwicklung hervorrufen und andererseits auch aus wirtschaftlicher Betrachtung sinnvoll erscheinen. Um dieses Werkzeug weiter zu etablieren, sind verbesserte politische Rahmenbedingungen, wie speziell auf den Ausgleich bedachte Förderprogramme, wünschenswert. So werden Kommunen angeregt, eine vertrauensvolle Kooperation mit Nachgemeinden einzugehen und Organisationsstrukturen einzurichten, die den Austausch über die Ortsgrenzen hinaus langfristig sichern.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Vorteil-LastenAusgleich bietet das Difu mit ihrer Veröffentlichung „Region ist Solidarität“
Sie finden diese Hier

 

BUND-Bestellkorb